Betreff
Kinderspielkreis Siemen, hier: Weitere Entwicklung
Vorlage
14/696/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 20.01.2011 fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister und Mitgliedern des Gemeinderates, den Mitarbeiterinnen des Spielkreises sowie der Kita-Fachberaterin Frau Köhler und Frau Scharf von der Samtgemeinde Elbtalaue statt, ob und wie ein Betrieb des Kinderspielkreises Siemen ab 01.08.2011 nach Kürzung des Zuschusses durch Landkreis und Samtgemeinde aussehen kann.

 

Alternative 1

Der Spielkreis wird weiterhin betrieben.

Da Kinder unter 3 Jahren betreut werden, sind in jedem Fall eine Erzieherin und eine weitere Kraft während der Betreuungszeiten vorzuhalten.

Erforderlich ist die Anpassung der Satzung von derzeit 67 €/pro 4 Std. Betreuung auf 100,00 €/pro 4 Std. Betreuung bzw. 120,00 €/pro 5 Std. Betreuung. Ebenso sind die Gebühren von Gastkindern anzuheben.

Ferner ist die Einrichtung von Sonderöffnungszeiten nur möglich, wenn mindestens 5 Kinder diese in Anspruch nehmen.

Die Betreuung einer 10er Gruppe mit dem Personalschlüssel 2 und den ausgebildeten Fachkräften rechtfertigt die Anhebung der Gebühren sowohl für die U-3 Kinder als auch für die 3 bis 6jährigen.

 

Zur Zeit werden max. 8.000 € an Gebühren eingenommen, künftig rd. 12.000 €.

 

Die Personalkosten werden sich reduzieren, da nur für die Leitung der Gruppe (Erzieherin) Leitungs- und Verfügungsstunden (Kleine Gruppe nur Hälfte der regulären Zeiten, dann 6,25 Std./W.) bereitgestellt werden müssen. Für die zweite Kraft ist dies nicht zwingend vorgesehen.

 

Davon ausgehend, dass die Sonderöffnungszeiten jeweils nur durch eine Mitarbeiterin (max. 5 Kinder) durchgeführt wird, ist eine Stundenverteilung von 28,75 Std. für die Erstkraft und 22,5 Std. für die zweite Kraft erforderlich. Die Reduzierung von 6 Std./W bedeutet ein Rückgang der Personalkosten von rd. 50.000 € auf dann rd. 45.000 €.

 

Die derzeitige Regelung neben dem Spielkreisbetrieb auch Tagespflege einzusetzen, bedeutet zwingend eine Stundenaufstockung der Tagespflegeperson, um die Betreuung am Vormittag durch 2 Mitarbeiterinnen zu gewährleisten.

Die Tagespflege rechnet sich nur, wenn mindestens 3 besser 4 Kinder gleichzeitig betreut werden.

Momentan ist das an 41,5 Stunden im Monat der Fall, an 9,5 Stunden wird nur 1 Kind betreut.

Die jetzige Lösung sollte daher nur weiterverfolgt werden, wenn die Betreuung von mindestens 3 Kindern zeitgleich erfolgt, um keine zusätzlichen Personalkosten zu erzielen.

 

Voraussichtliches jährliches Defizit der Gemeinde: 19.000 €

 

Alternative 2

Die Einrichtung einer Großtagespflegestelle (Betreuung bis zu 10 Kindern von 0 bis 14 Jahren) ist möglich sofern eine Mitarbeiterin Erzieherin ist, beide Mitarbeiterinnen müssen Tagespflegepersonen sein.

Eine Anstellung bei der Gemeinde ist weiterhin möglich, wenn die Gemeinde die Großtagespflegestelle betreibt.

Die Leiterin hat sich gegen die Arbeit in einer Großtagespflegestelle ausgesprochen, insbesondere wenn diese durch die Mitarbeiterinnen selbständig betrieben werden soll. Sollte die Leiterin nicht zur Verfügung stehen, lässt sich das Projekt nicht verwirklichen.

 

Die Gebühren für Tagespflege richten sich nach der kreisweiten Kita-Beitragsstaffel der Krippenbetreuung und für Kinder unter 3 Jahren in Gruppen mit reduzierter Platzzahl. Derzeit liegen die Gebühren für eine 4-Stunden-Betreuung zwischen 92 und 177 € für das 1. Kind, somit deutlich über den derzeitigen Spielkreisgebühren.

Die Betreuung durch zwei Fachkräfte in einer kleinen Gruppe rechtfertigt zwar die Höhe der Gebühren, trotzdem ist zeitnah die Bereitschaft der Eltern abzufragen, ob dann nicht eine andere Kindertagesstätte gewählt werden würde.

 

Der Landkreis zahlt pro Kind/pro Stunde einen Betrag von 3,50 €, bei 10 Kindern einer 4,5 stündigen Betreuung und 220 Betreuungstagen sind dies 34.650 €. Bei 7 Kindern (auch 2 Betreuer erforderlich) reduziert sich dieser Betrag auf 24.255 €.

Weitere Betreuungszeiten rechnen sich nur, wenn mindestens 3 besser 4 Kinder gleichzeitig betreut werden und wird daher nicht gesondert dargestellt.

 

Die Personalkosten (inkl. Vertretungskosten) liegen bei einer 5-Stunden-Betreuungszeit mit 2 Kräften in etwa der Kosten für Variante 1.

Eine Änderung der Betreuungszeiten, des Angebotes und der künftigen Beiträge sind in jedem Fall zeitnah den betroffenen Eltern mitzuteilen.

 

Das jährliche Defizit liegt bei rd. 13.000 €, sofern tatsächlich 10 Kinder weiterhin im Vormittagsbereich betreut werden. Bei 7 Kindern liegt das Defizit bei fast 23.000 €.

 

Variante 3

 

Sollte sich der Rat für die Einstellung des Kinderspielkreises aussprechen, sind folgende 

Kündigungsfristen der Mitarbeiterinnen nach § 622 BGB::

Die Leiterin und die zweite Kraft (18 Jahre beschäftigt) sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

die Reinigungs- und Ersatzkraft (2 Jahre) einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

 

Achtung: Die Kündigung für die Leiterin und Zweitkraft muss bis zum 31.01.2011 zugestellt sein, um zum 31.07.2011 fristgemäß erfolgen zu können.

 

Die Kosten des Betriebes des Spielkreises reduzieren sich auf null.

Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes bleiben bestehen.


Beschlussvorschlag:

Alternative 1

a)      Der Spielkreis wird ab 01.08.2011 mit einer 10er Gruppe betrieben, sofern weiterhin 10 Kinder für die Einrichtung angemeldet sind.

b)      Die Satzung ist anzupassen.

c)       Das Modell Tagespflege wird zum 31.07.2011 eingestellt.

d)      Die betroffenen Eltern werden kurzfristig unterrichtet.

 

Alternative 2

a)      Ab 01.08.2011 wird durch die Gemeinde eine Großtagespflegestelle eingerichtet, der Spielkreisbetrieb wird zeitgleich eingestellt.

b)      Die einheitliche Beitragsstaffel I des Landkreises findet Anwendung.

c)       Die Mitarbeiterinnen bleiben Angestellte der Gemeinde.

d)      Die betroffenen Eltern werden kurzfristig unterrichtet.

 

Alternative 3

a)      Der Spielkreisbetrieb der Gemeinde Gusborn wird mit Ablauf des Spielkreisjahres zum 31.07.2011 aufgegeben.

b)      Den Mitarbeiterinnen wird betriebsbedingt gekündigt.

c)       Die betroffenen Eltern werden kurzfristig unterrichtet.