Sachverhalt:
Am 20.01.2011 fand
ein Gespräch zwischen Bürgermeister und Mitgliedern des Gemeinderates, den
Mitarbeiterinnen des Spielkreises sowie der Kita-Fachberaterin Frau Köhler und
Frau Scharf von der Samtgemeinde Elbtalaue statt, ob und wie ein Betrieb des
Kinderspielkreises Siemen ab 01.08.2011 nach Kürzung des Zuschusses durch
Landkreis und Samtgemeinde aussehen kann.
Alternative 1
Der Spielkreis wird
weiterhin betrieben.
Da Kinder unter 3
Jahren betreut werden, sind in jedem Fall eine Erzieherin und eine weitere
Kraft während der Betreuungszeiten vorzuhalten.
Erforderlich ist
die Anpassung der Satzung von derzeit 67 €/pro 4 Std. Betreuung auf 100,00
€/pro 4 Std. Betreuung bzw. 120,00 €/pro 5 Std. Betreuung. Ebenso sind die
Gebühren von Gastkindern anzuheben.
Ferner ist die
Einrichtung von Sonderöffnungszeiten nur möglich, wenn mindestens 5 Kinder
diese in Anspruch nehmen.
Die Betreuung einer
10er Gruppe mit dem Personalschlüssel 2 und den ausgebildeten Fachkräften
rechtfertigt die Anhebung der Gebühren sowohl für die U-3 Kinder als auch für
die 3 bis 6jährigen.
Zur Zeit werden
max. 8.000 € an Gebühren eingenommen, künftig rd. 12.000 €.
Die Personalkosten
werden sich reduzieren, da nur für die Leitung der Gruppe (Erzieherin)
Leitungs- und Verfügungsstunden (Kleine Gruppe nur Hälfte der regulären Zeiten,
dann 6,25 Std./W.) bereitgestellt werden müssen. Für die zweite Kraft ist dies
nicht zwingend vorgesehen.
Davon ausgehend,
dass die Sonderöffnungszeiten jeweils nur durch eine Mitarbeiterin (max. 5
Kinder) durchgeführt wird, ist eine Stundenverteilung von 28,75 Std. für die
Erstkraft und 22,5 Std. für die zweite Kraft erforderlich. Die Reduzierung von
6 Std./W bedeutet ein Rückgang der Personalkosten von rd. 50.000 € auf dann rd.
45.000 €.
Die derzeitige
Regelung neben dem Spielkreisbetrieb auch Tagespflege einzusetzen, bedeutet
zwingend eine Stundenaufstockung der Tagespflegeperson, um die Betreuung am
Vormittag durch 2 Mitarbeiterinnen zu gewährleisten.
Die Tagespflege
rechnet sich nur, wenn mindestens 3 besser 4 Kinder gleichzeitig betreut
werden.
Momentan ist das an
41,5 Stunden im Monat der Fall, an 9,5 Stunden wird nur 1 Kind betreut.
Die jetzige Lösung
sollte daher nur weiterverfolgt werden, wenn die Betreuung von mindestens 3
Kindern zeitgleich erfolgt, um keine zusätzlichen Personalkosten zu erzielen.
Voraussichtliches jährliches Defizit der
Gemeinde: 19.000 €
Alternative 2
Die Einrichtung
einer Großtagespflegestelle (Betreuung bis zu 10 Kindern von 0 bis 14 Jahren)
ist möglich sofern eine Mitarbeiterin Erzieherin ist, beide Mitarbeiterinnen
müssen Tagespflegepersonen sein.
Eine Anstellung bei
der Gemeinde ist weiterhin möglich, wenn die Gemeinde die Großtagespflegestelle
betreibt.
Die Leiterin hat
sich gegen die Arbeit in einer Großtagespflegestelle ausgesprochen,
insbesondere wenn diese durch die Mitarbeiterinnen selbständig betrieben werden
soll. Sollte die Leiterin nicht zur Verfügung stehen, lässt sich das Projekt
nicht verwirklichen.
Die Gebühren für
Tagespflege richten sich nach der kreisweiten Kita-Beitragsstaffel der
Krippenbetreuung und für Kinder unter 3 Jahren in Gruppen mit reduzierter
Platzzahl. Derzeit liegen die Gebühren für eine 4-Stunden-Betreuung zwischen 92
und 177 € für das 1. Kind, somit deutlich über den derzeitigen
Spielkreisgebühren.
Die Betreuung durch
zwei Fachkräfte in einer kleinen Gruppe rechtfertigt zwar die Höhe der
Gebühren, trotzdem ist zeitnah die Bereitschaft der Eltern abzufragen, ob dann
nicht eine andere Kindertagesstätte gewählt werden würde.
Der Landkreis zahlt
pro Kind/pro Stunde einen Betrag von 3,50 €, bei 10 Kindern einer 4,5 stündigen
Betreuung und 220 Betreuungstagen sind dies 34.650 €. Bei 7 Kindern (auch 2
Betreuer erforderlich) reduziert sich dieser Betrag auf 24.255 €.
Weitere Betreuungszeiten
rechnen sich nur, wenn mindestens 3 besser 4 Kinder gleichzeitig betreut werden
und wird daher nicht gesondert dargestellt.
Die Personalkosten
(inkl. Vertretungskosten) liegen bei einer 5-Stunden-Betreuungszeit mit 2
Kräften in etwa der Kosten für Variante 1.
Eine Änderung der
Betreuungszeiten, des Angebotes und der künftigen Beiträge sind in jedem Fall
zeitnah den betroffenen Eltern mitzuteilen.
Das jährliche Defizit liegt bei rd. 13.000
€, sofern tatsächlich 10 Kinder weiterhin im Vormittagsbereich betreut werden.
Bei 7 Kindern liegt das Defizit bei fast 23.000 €.
Variante 3
Sollte sich der Rat
für die Einstellung des Kinderspielkreises aussprechen, sind folgende
Kündigungsfristen
der Mitarbeiterinnen nach § 622 BGB::
Die Leiterin und
die zweite Kraft (18 Jahre beschäftigt) sechs Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
die Reinigungs- und
Ersatzkraft (2 Jahre) einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Achtung: Die Kündigung für die Leiterin und
Zweitkraft muss bis zum 31.01.2011 zugestellt sein, um zum 31.07.2011
fristgemäß erfolgen zu können.
Die Kosten des Betriebes des Spielkreises
reduzieren sich auf null.
Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes bleiben bestehen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1
a) Der Spielkreis wird ab 01.08.2011 mit einer
10er Gruppe betrieben, sofern weiterhin 10 Kinder für die Einrichtung
angemeldet sind.
b) Die Satzung ist anzupassen.
c) Das Modell Tagespflege wird zum 31.07.2011
eingestellt.
d) Die betroffenen Eltern werden kurzfristig
unterrichtet.
Alternative 2
a) Ab 01.08.2011 wird durch die Gemeinde eine
Großtagespflegestelle eingerichtet, der Spielkreisbetrieb wird zeitgleich
eingestellt.
b) Die einheitliche Beitragsstaffel I des
Landkreises findet Anwendung.
c) Die Mitarbeiterinnen bleiben Angestellte der
Gemeinde.
d) Die betroffenen Eltern werden kurzfristig
unterrichtet.
Alternative 3
a) Der Spielkreisbetrieb der Gemeinde Gusborn
wird mit Ablauf des Spielkreisjahres zum 31.07.2011 aufgegeben.
b) Den Mitarbeiterinnen wird betriebsbedingt
gekündigt.
c) Die betroffenen Eltern werden kurzfristig unterrichtet.