Betreff
Antrag zur Verbesserung des Auffindens von Adressen in der Gemeinde Göhrde( Antrag Rf B. Molter)
Vorlage
30/663/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist das Antragsschreiben von Rf. Molter

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Grundsätzlich ist in jeder Adresse der Ortsteilname des Ortsteils der Gemeinde Göhrde zu benennen.
  2.  Sind Straßennamen oder andere Bezeichnungen schon vorhanden, behalten diese ihre Gültigkeit.
  3. In jedem Ortsteil wird die Hauptdurchgangsstraße (wenn nicht schon mit einer Benennung versehen) mit dem Ortsnamen des Ortsteils, als Straßenbezeichnung versehen.
  4. Hinweisschilder in welche Richtung welche Hausnummern zu finden sind, müssen an jeder Gabelung  oder Abzweigung der Hauptdurchgangstrasse angebracht werden. Wenn erforderlich (von mehreren Seiten einsehbare Straße) muss eine beidseitige Beschriftung vorgenommen werden. Gehen Ortsteile, wie z. B. Bredenbock und Tollendorf ineinander über, ist das mit einer erneuten Beschilderung zu kennzeichnen. Jeder Hauseigentümer ist von diesem Beschluss bis Ende 2010 in Kenntnis zu setzen. Im gleichen Anschreiben wird jeder Hauseigentümer nochmals auf die Kennzeichnungspflicht ihrer Gebäude mit der entsprechenden Hausnummer hingewiesen.
  5. Alle Ortsteile müssen am Ortseingang und am Ortsausgang mit einem Ortsschild versehen sein.
  6. Die Vergabe von zwei gleichen Hausnummern in Bredenbock wird von der Gemeinde einvernehmlich mit den Eigentümern geregelt.