Betreff
Antrag zur Verbesserung des Auffindens von Adressen in der Gemeinde Göhrde( Antrag Rf B. Molter)
Vorlage
30/663/2010
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Vorlage
beigefügt ist das Antragsschreiben von Rf. Molter
Beschlussvorschlag:
- Grundsätzlich ist in jeder Adresse der
Ortsteilname des Ortsteils der Gemeinde Göhrde zu benennen.
- Sind Straßennamen oder andere
Bezeichnungen schon vorhanden, behalten diese ihre Gültigkeit.
- In
jedem Ortsteil wird die Hauptdurchgangsstraße (wenn nicht schon mit einer
Benennung versehen) mit dem Ortsnamen des Ortsteils, als
Straßenbezeichnung versehen.
- Hinweisschilder
in welche Richtung welche Hausnummern zu finden sind, müssen an jeder
Gabelung oder Abzweigung der Hauptdurchgangstrasse
angebracht werden. Wenn erforderlich (von mehreren Seiten einsehbare
Straße) muss eine beidseitige Beschriftung vorgenommen werden. Gehen
Ortsteile, wie z. B. Bredenbock und Tollendorf ineinander über, ist das
mit einer erneuten Beschilderung zu kennzeichnen. Jeder Hauseigentümer ist
von diesem Beschluss bis Ende 2010 in Kenntnis zu setzen. Im gleichen
Anschreiben wird jeder Hauseigentümer nochmals auf die
Kennzeichnungspflicht ihrer Gebäude mit der entsprechenden Hausnummer
hingewiesen.
- Alle
Ortsteile müssen am Ortseingang und am Ortsausgang mit einem Ortsschild
versehen sein.
- Die Vergabe von zwei gleichen Hausnummern in
Bredenbock wird von der Gemeinde einvernehmlich mit den Eigentümern
geregelt.