Sachverhalt:
Um eine gesicherte
Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Stüden“ zu gewährleisten,
ist die gleichnamige Erschließungsstraße „Stüden“ öffentlich zu widmen.
Die Widmung ist
nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.
Als Anlage ist ein
Lageplan mit Kennzeichnung des zu widmenden Bereiches beigefügt, dieser
Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges.
Beschlussvorschlag:
Die Straße
„Stüden“, Flurstück 6, Flur 29 der Gemarkung Quickborn wird gem. der
Darstellung im beigefügten Lageplan gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.
3 und § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße
gewidmet. Der Bereich der fußläufigen Verbindung des Bebauungsplangebietes mit
dem Grundstück der Markthalle (ehemals Kaufhaus Schönemann) sowie die
fußläufigen Verbindungen zum Mehrzweckplatz werden mit der Zweckbestimmung
„Beschränkung auf die Benutzung durch Fußgänger“ gewidmet. Der Bereich ist im
beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Der Bereich ohne Einschränkung
ist kariert dargestellt.
Die Straße ist in
das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Gusborn aufzunehmen.