Betreff
Widmung der Erschließungsstraße des Bebauungsplangebietes "Stüden" im OT. Quickborn
Vorlage
30/655/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um eine gesicherte Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Stüden“ zu gewährleisten, ist die gleichnamige Erschließungsstraße „Stüden“ öffentlich zu widmen.

 

Die Widmung ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.

 

Als Anlage ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des zu widmenden Bereiches beigefügt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges.

 


Beschlussvorschlag:

Die Straße „Stüden“, Flurstück 6, Flur 29 der Gemarkung Quickborn wird gem. der Darstellung im beigefügten Lageplan gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet. Der Bereich der fußläufigen Verbindung des Bebauungsplangebietes mit dem Grundstück der Markthalle (ehemals Kaufhaus Schönemann) sowie die fußläufigen Verbindungen zum Mehrzweckplatz werden mit der Zweckbestimmung „Beschränkung auf die Benutzung durch Fußgänger“ gewidmet. Der Bereich ist im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Der Bereich ohne Einschränkung ist kariert dargestellt.

 

Die Straße ist in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Gusborn aufzunehmen.