Betreff
Ablauf der Vereinbarung mit der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zum 31.12.2011
Vorlage
11/617/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue sowie den Gemeinden, die Spielkreisträger sind, wurde die Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geschlossen. Die Vereinbarung ist angelegt die Dauer von 3 Jahren und endet mit Ablauf des 31.12.2011, sofern sie ein Jahr im Voraus gekündigt wird.

 

Seit einigen Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Kinder, die den Spielkreis Siemen besuchen, zu vermerken.

Die Vereinbarung beinhaltet, dass die Gemeinde Gusborn für jeden genehmigten Platz (20 Plätze)

einen feststehenden Betrag erhält, sodass in einem Gespräch am 04.11.2010 zwischen der Gemeinde Gusborn, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue den Gemeindevertretern signalisiert wurde, die Vereinbarung vorsorglich fristgemäß zum 31.12.2011 zu kündigen, da die letzten beiden Spielkreisjahre lediglich 8 Kinder im Spielkreis betreut worden, sodass inzwischen 12 Plätze von LK und SG bezuschusst werden, die nicht besetzt werden. Alternativ hierzu würden der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue eine Reduzierung des Zuschusses auf eine 10er Gruppe zum 01.08.2011 vornehmen und die Vereinbarung in dieser Form ändern.

Durch die Reduzierung der Zuschüsse wird die Gemeinde finanziell stark belastet, sodass diese zunächst klären muss, ob die Einrichtung dann weiter betrieben werden kann.

 

Die Verwaltung hält eine Kündigung der Vereinbarung im Vorwege für sinnvoll, um in den nächsten Monaten gemeinsam mit der Gemeinde Gusborn zu klären, ob und wie ein Weiterbetrieb der Einrichtung sinnvoll und finanziell tragbar ist und hier ausreichend Spielraum zu haben..

Sollte die Gemeinde zu dem Entschluss kommen, die Einrichtung auch mit einer kleinen Gruppe (10 Plätze) betreiben zu wollen, wird die Förderung und der Abschluss einer neuen Vereinbarung von  Landkreis und Samtgemeinde nicht in Frage gestellt.

 

Die Schaffung neuer KiTa-Gruppen bzw. die Aufstockung vorhandener wurde bei Anerkennung des Bedarfs stets befürwortet, sollte der Bedarf im Laufe der Zeit sinken, so sind auch hier die Konsequenz Gruppen zu reduzieren bzw. zu schließen.


Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Gemeinde Gusborn und der Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 wird von der Samtgemeinde Elbtalaue vorsorglich fristgemäß zum 31.12.2011 gekündigt.

Der Abschluss auf Zuschussgewährung für eine 10er Gruppe wird angeboten.