Sachverhalt:
Zwischen dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue sowie den Gemeinden,
die Spielkreisträger sind, wurde die Vereinbarung zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen geschlossen. Die Vereinbarung ist angelegt die Dauer von 3
Jahren und endet mit Ablauf des 31.12.2011, sofern sie ein Jahr im Voraus
gekündigt wird.
Seit einigen Jahren
ist ein kontinuierlicher Rückgang der Kinder, die den Spielkreis Siemen
besuchen, zu vermerken.
Die Vereinbarung
beinhaltet, dass die Gemeinde Gusborn für jeden genehmigten Platz (20 Plätze)
einen feststehenden
Betrag erhält, sodass in einem Gespräch am 04.11.2010 zwischen der Gemeinde
Gusborn, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue den
Gemeindevertretern signalisiert wurde, die Vereinbarung vorsorglich fristgemäß
zum 31.12.2011 zu kündigen, da die letzten beiden Spielkreisjahre lediglich 8
Kinder im Spielkreis betreut worden, sodass inzwischen 12 Plätze von LK und SG
bezuschusst werden, die nicht besetzt werden. Alternativ hierzu würden der
Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue eine Reduzierung des
Zuschusses auf eine 10er Gruppe zum 01.08.2011 vornehmen und die Vereinbarung
in dieser Form ändern.
Durch die
Reduzierung der Zuschüsse wird die Gemeinde finanziell stark belastet, sodass
diese zunächst klären muss, ob die Einrichtung dann weiter betrieben werden
kann.
Die Verwaltung hält
eine Kündigung der Vereinbarung im Vorwege für sinnvoll, um in den nächsten
Monaten gemeinsam mit der Gemeinde Gusborn zu klären, ob und wie ein
Weiterbetrieb der Einrichtung sinnvoll und finanziell tragbar ist und hier
ausreichend Spielraum zu haben..
Sollte die Gemeinde
zu dem Entschluss kommen, die Einrichtung auch mit einer kleinen Gruppe (10
Plätze) betreiben zu wollen, wird die Förderung und der Abschluss einer neuen
Vereinbarung von Landkreis und
Samtgemeinde nicht in Frage gestellt.
Die Schaffung neuer KiTa-Gruppen bzw. die Aufstockung vorhandener wurde bei Anerkennung des Bedarfs stets befürwortet, sollte der Bedarf im Laufe der Zeit sinken, so sind auch hier die Konsequenz Gruppen zu reduzieren bzw. zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Gemeinde Gusborn und der
Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom
01.01.2009 wird von der Samtgemeinde Elbtalaue vorsorglich fristgemäß zum
31.12.2011 gekündigt.
Der Abschluss auf Zuschussgewährung für eine 10er Gruppe wird angeboten.