Sachverhalt:
Der Antragsteller hat seine bestehende
Photovoltaikanlage erweitert. Hierdurch hat er den Grenzwert von 30 kW
überschritten. Nach dem EEG ist er für die Schaffung der Einleitungsmöglichkeit
für die über den Grenzwert hinausgehende Menge selbst verantwortlich. Hierzu
beabsichtigt Herr Wilhelm Struck die Verlegung einer Stromleitung zu nächsten
Trafo-Station in der Straße an den Eichen (siehe Lageplan).
Es werden ca. 4 m der öffentlichen Straße
genutzt.
Beschlussvorschlag:
Mit Herrn
Wilhelm Struck, wohnhaft in 29473 Gusborn, Siemener Str. 3, wird ein Vertrag
über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer
Stromeinspeisungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Ortsteil Groß Gusborn
geschlossen. Das Nutzungsentgelt beträgt 10,-- € jährlich.