Betreff
Erlass der Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif
Vorlage
30/540/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt, eine Sondernutzungssatzung zu erarbeiten, die u.a. Regelungen zur Plakatierung enthalten soll. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat zwischenzeitlich beschlossen, dass die Plakatierung ausschließlich auf Plakatwänden an den Einfallstraßen erfolgen soll.  Dieses wurde bei der Erarbeitung des beigefügten Entwurfs berücksichtigt. Allerdings würde in der Zeit vom Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung (01.01.2011) bis zur Aufstellung der Plakatwände keine Plakatierung möglich sein. Die Beschaffung und Aufstellung der Wände ist abhängig von der Haushaltsgenehmigung, sowie der Vorlage der Baugenehmigungen. Voraussichtlicher Zeitpunkt wäre das 3.Quartal 2011.

Sofern die Beschlussfassung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs erfolgt, ist eine Prüfung und Genehmigung im Rahmen der Normenprüfung im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.