Sachverhalt:
Die Verwaltung
wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt, eine
Sondernutzungssatzung zu erarbeiten, die u.a. Regelungen zur Plakatierung
enthalten soll. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat zwischenzeitlich beschlossen,
dass die Plakatierung ausschließlich auf Plakatwänden an den Einfallstraßen
erfolgen soll. Dieses wurde bei der
Erarbeitung des beigefügten Entwurfs berücksichtigt. Allerdings würde in der
Zeit vom Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung (01.01.2011) bis zur
Aufstellung der Plakatwände keine Plakatierung möglich sein. Die Beschaffung
und Aufstellung der Wände ist abhängig von der Haushaltsgenehmigung, sowie der
Vorlage der Baugenehmigungen. Voraussichtlicher Zeitpunkt wäre das 3.Quartal
2011.
Sofern die
Beschlussfassung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs erfolgt, ist eine
Prüfung und Genehmigung im Rahmen der Normenprüfung im Sinne der
EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.