Betreff
73. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), OT. Harlingen
Vorlage
30/530/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Herren Jörg und Jens Jahnke aus Harlingen haben für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Harlingen, Flur 6, Flurstück 47/2 (s. Auszug aus der Flurkarte) die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn.

 

Für die geplante Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem ca. 1,1 ha großen Grundstück zwischen der Harlinger Straße und der Bahnlinie sind folgende Planverfahren notwendig:

  1. Entlassung des Planbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet durch den Landkreis Lüchow Dannenberg,
  2. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue
  3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Photovoltaikanlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. Eine Genehmigungsfähigkeit als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB ist nicht gegeben, da in der Regel davon auszugehen ist, dass in § 35 (3) genannte öffentliche Belange beeinträchtigt sein werden. Hierzu zählen insbesondere

-       Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

-       Belange der Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder des Landschaftsbildes und ihres Erholungswertes,

-       Belange der Erhaltung des kulturellen Erbes oder

-       Widersprüche zu Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Insofern sind eine vorbereitende (der F-Plan) und eine verbindliche (der B-Plan) Bauleitplanung nach dem BauGB erforderlich, wobei für den Betreiber der Anlage der Bebauungsplan Voraussetzung ist, um die Zahlung der Einspeisevergütung für den Strom aus der großflächigen Photovoltaikanlage beanspruchen zu können.

 

Hierfür ist es zunächst erforderlich, dass die Samtgemeinde Elbtalaue eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans vornimmt und der  Landkreis Lüchow-Dannenberg den Planungsbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet entlässt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), OT. Harlingen, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Stadt Hitzacker (Elbe) für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage fortgeschrieben.