Sachverhalt:
Die Herren Jörg und
Jens Jahnke aus Harlingen haben für die Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Harlingen, Flur 6, Flurstück
47/2 (s. Auszug aus der Flurkarte) die Aufstellung eines Bebauungsplans
beantragt. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet
Elbhöhen-Drawehn.
Für die geplante
Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem ca. 1,1 ha großen Grundstück
zwischen der Harlinger Straße und der Bahnlinie sind folgende Planverfahren
notwendig:
- Entlassung des Planbereichs aus dem
Landschaftsschutzgebiet durch den Landkreis Lüchow Dannenberg,
- Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Elbtalaue
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans durch die Stadt Hitzacker (Elbe).
Photovoltaikanlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben im
Sinne des § 35 (1) BauGB. Eine Genehmigungsfähigkeit als sonstiges Vorhaben
nach § 35 (2) BauGB ist nicht gegeben, da in der Regel davon auszugehen ist,
dass in § 35 (3) genannte öffentliche Belange beeinträchtigt sein werden.
Hierzu zählen insbesondere
- Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- Belange der
Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder des Landschaftsbildes
und ihres Erholungswertes,
- Belange der
Erhaltung des kulturellen Erbes oder
- Widersprüche zu
Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Insofern sind eine vorbereitende (der F-Plan) und eine verbindliche (der
B-Plan) Bauleitplanung nach dem BauGB erforderlich, wobei für den Betreiber der
Anlage der Bebauungsplan Voraussetzung ist, um die Zahlung der
Einspeisevergütung für den Strom aus der großflächigen Photovoltaikanlage
beanspruchen zu können.
Hierfür
ist es zunächst erforderlich, dass die Samtgemeinde Elbtalaue eine
Fortschreibung des Flächennutzungsplans vornimmt und der Landkreis Lüchow-Dannenberg den
Planungsbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet entlässt.
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), OT.
Harlingen, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Stadt Hitzacker
(Elbe) für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage fortgeschrieben.