Betreff
Förderung des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie in 2012
Vorlage
30/489/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebau müssen die Wege, die 2012 ausgebaut werden sollen, bis spätestens zum 15.01.2011 bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden.

Folgende Wege sind für die Beantragung vorgesehen:

 

  • WZ 112/113 (nördlich von Sellien); Die Ausbaustrecke beginnt ab der Einmündung von der B 191 in der Ortschaft Sellin. Der Weg verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 880 m vor einem Waldsaum. Der Weg soll in wassergebundener Bauweise hergestellt werden. Da der Weg im Landschaftsschutzgebiet liegt muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Zulässigkeitserklärung beantragt werden

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau des Wirtschaftsweges WZ 112/113 in der Gemarkung Sellien für das Jahr 2012 beantragt.