Betreff
Förderung des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie in 2012
Vorlage
30/489/2010
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Förderung des ländlichen Wegebau müssen die Wege, die 2012 ausgebaut werden
sollen, bis spätestens zum 15.01.2011 bei der Behörde für Geoinformation,
Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden.
Folgende Wege sind
für die Beantragung vorgesehen:
- WZ 112/113 (nördlich von Sellien); Die
Ausbaustrecke beginnt ab der Einmündung von der B 191 in der Ortschaft
Sellin. Der Weg verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 880 m vor
einem Waldsaum. Der Weg soll in wassergebundener Bauweise hergestellt
werden. Da der Weg im Landschaftsschutzgebiet liegt muss bei der Unteren
Naturschutzbehörde eine Zulässigkeitserklärung beantragt werden
Beschlussvorschlag:
Für die Aufnahme in
das Förderprogramm des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie wird der
Ausbau des Wirtschaftsweges WZ 112/113 in der Gemarkung Sellien für das Jahr
2012 beantragt.