Sachverhalt:
Herr Wiebking hat
auf der bisher nicht genutzten Wegefläche nicht nur Holz gelagert, sondern auch
einen Schuppen errichtet. Hierfür hat er bisher keine Genehmigung beantragt.
Erst auf Nachfrage des Bürgermeisters wurde nachträglich ein Nutzungsantrag gestellt.
In ähnlich
gelagerten Fällen wurde anderen Einwohnern solch eine Nutzung bereits gestattet
und es spricht nichts dagegen, bis zu einem möglichen Ausbau des Weges die
Nutzung zu gestatten.
Die Art und Weise
sowie die Größe der zur Verfügung gestellten Fläche sollte jedoch begrenzt
werden.
Beschlussvorschlag:
Herr Jürgen Wiebking, Am Fischteich 15, 29499
Zernien wird aufgefordert, den widerrechtlich auf dem gemeindlichen Weg
errichteten Schuppen bis zum 1.5.2011 zu entfernen.
Mit Herrn Wiebking
wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, die ihm die Lagerung von Holz auf
dem Flurstück 22/11 der Flur 1 der Gemeinde Zernien in begrenztem Umfang
(maximal 5 m³) auf einer Fläche von ca. 20 m² für ein jährliches
Nutzungsentgelt in Höhe von 10,-- € gestattet.