Betreff
Antrag auf Nutzung einer gemeindichen Fläche
Vorlage
31/488/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Wiebking hat auf der bisher nicht genutzten Wegefläche nicht nur Holz gelagert, sondern auch einen Schuppen errichtet. Hierfür hat er bisher keine Genehmigung beantragt. Erst auf Nachfrage des Bürgermeisters wurde nachträglich ein Nutzungsantrag gestellt.

In ähnlich gelagerten Fällen wurde anderen Einwohnern solch eine Nutzung bereits gestattet und es spricht nichts dagegen, bis zu einem möglichen Ausbau des Weges die Nutzung zu gestatten.

Die Art und Weise sowie die Größe der zur Verfügung gestellten Fläche sollte jedoch begrenzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Herr  Jürgen Wiebking, Am Fischteich 15, 29499 Zernien wird aufgefordert, den widerrechtlich auf dem gemeindlichen Weg errichteten Schuppen bis zum 1.5.2011 zu entfernen.

Mit Herrn Wiebking wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, die ihm die Lagerung von Holz auf dem Flurstück 22/11 der Flur 1 der Gemeinde Zernien in begrenztem Umfang (maximal 5 m³) auf einer Fläche von ca. 20 m² für ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 10,-- € gestattet.