Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
23.08.2010 (eingegangen am 23.08.2010) hat Ratsherr und Bürgermeister Peter
Selber den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO mit Wirkung
zum 28.09.2010 erklärt. Gemäß § 37 Abs. 2 NGO hat der Rat den Sitzverlust durch
Beschluss festzustellen. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Selber Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Herr Hans-Jürgen Zehe, Ordastraße 24, 29451 Dannenberg (Elbe) gem. § 44
Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
(NKWG) als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des
Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in
Niedersachsen –CDU- nach. Der Sitzübergang wurde von der Gemeindewahlleiterin
bereits festgestellt.
Der Beschluss nach
§ 37 Abs. 2 NGO stellt die Tatsachen fest, auf Grund derer der Sitzverlust nach
den gesetzlich geregelten Fällen des § 37 Abs. 1 NGO eintritt. Er hat damit
lediglich feststellenden und nicht rechtsbegründenden Charakter in der Weise,
dass dadurch die Mitgliedschaft im Rat beendet wird. Dies wird durch die
Gemeindewahlleiterin bei der Entscheidung über den Übergang des Sitzes auf den
Nachrücker festgestellt (siehe oben). Deshalb besteht für das betroffene
Ratsmitglied auch kein Mitwirkungsverbot.
Die Ersatzperson
darf mit Feststellungsbeschluss des Rates an der Sitzung teilnehmen, weil ihre
Mitgliedschaft mit dem Feststellungsbeschluss im Rat beginnt.
Als sogenannter
innerorganisatorischer Akt bedarf der Feststellungsbeschluss keiner
Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Peter Selber im Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) durch Verzicht endet.