Betreff
Feststellungsbeschluss zum Mandatsverzicht von Ratsherr und Bürgermeister Peter Selber
Vorlage
11/448/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.08.2010 (eingegangen am 23.08.2010) hat Ratsherr und Bürgermeister Peter Selber den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO mit Wirkung zum 28.09.2010 erklärt. Gemäß § 37 Abs. 2 NGO hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Selber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auf den freien Sitz rückt Herr Hans-Jürgen Zehe, Ordastraße 24, 29451 Dannenberg (Elbe) gem. § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen –CDU- nach. Der Sitzübergang wurde von der Gemeindewahlleiterin bereits festgestellt.

Der Beschluss nach § 37 Abs. 2 NGO stellt die Tatsachen fest, auf Grund derer der Sitzverlust nach den gesetzlich geregelten Fällen des § 37 Abs. 1 NGO eintritt. Er hat damit lediglich feststellenden und nicht rechtsbegründenden Charakter in der Weise, dass dadurch die Mitgliedschaft im Rat beendet wird. Dies wird durch die Gemeindewahlleiterin bei der Entscheidung über den Übergang des Sitzes auf den Nachrücker festgestellt (siehe oben). Deshalb besteht für das betroffene Ratsmitglied auch kein Mitwirkungsverbot.

Die Ersatzperson darf mit Feststellungsbeschluss des Rates an der Sitzung teilnehmen, weil ihre Mitgliedschaft mit dem Feststellungsbeschluss im Rat beginnt.

Als sogenannter innerorganisatorischer Akt bedarf der Feststellungsbeschluss keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Peter Selber im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) durch Verzicht endet.