Sachverhalt:
Das ausgeschiedene
Ratsmitglied Peter Selber war in folgenden Fachausschüssen /
Gesellschafterversammlungen vertreten:
1.
Ausschuss
für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen,
Finanzen, Personal und
Tourismus
2.
Vertreter
von Frau Allgayer-Reetze in der Gesellschafterversammlung der
Elbtalaue-Wendland
Touristik GmbH EWT)
3. Werkausschuss Kommunale
Dienste Elbtalaue (Vertreter für Rh Rabe)
Die vakanten Sitze in
oben genannten Gremien sind seitens der CDU-Fraktion mit einem neuen
Ratsmitglied zu besetzen.
Die Neubesetzung
stellt der Rat gem. § 51 Abs. 9 Satz 3 in Verbindung mit § 51 Abs. 5 NGO durch
Beschluss fest. Dieser Beschluss hat keinen legitimierenden Charakter und
bedarf als innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den
Samtgemeindeausschuss. Mit ihm wird lediglich bestätigt, dass das Verteilungs-
und Benennungsverfahren korrekt durchgeführt worden ist.
Beschlussvorschlag:
Die namentliche
Besetzung des Ausschusses für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit,
Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus und der
Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) sowie des
Werkausschusses Kommunale Dienste Elbtalaue stellt der Rat fest.