Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue stellt der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH
die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und
Wandfläche zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung.
Durch die Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die Investitionen zur
Errichtung dieser Anlage getragen. Diese Anlagen bleiben auch im Eigentum der
GmbH.
Der Samtgemeinde
wird hierfür ein Nutzungsentgelt gezahlt, welches durch den Abschluss eines
Gestattungsvertrages zu regeln ist. Hierin werden u. a. auch Regelungen zur
Verkehrssicherungspflicht, Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit,
Wiederherstellungspflicht, Haftungsregelungen getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.