Betreff
Übertragung der zur Errichtung von Photovoltaikanlagen geeigneten Flächen an die Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Grundsatzentscheidung
Vorlage
31/409/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandfläche zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung. Durch die Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die Investitionen zur Errichtung dieser Anlage getragen. Diese Anlagen bleiben auch im Eigentum der GmbH.

 

Der Samtgemeinde wird hierfür ein Nutzungsentgelt gezahlt, welches durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages zu regeln ist. Hierin werden u. a. auch Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht, Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit, Wiederherstellungspflicht, Haftungsregelungen getroffen.

 


Beschlussvorschlag:

Der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.