Betreff
Errichtung eines Gemeinschaftsradweges im Zuge der L255 im Bereich der Bahnunterführung -Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
Vorlage
3/397/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit Jahren versuchen Stadt und NLStBV eine Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich der Bahnunterführung im Zuge der L255 Hitzacker-Metzingen zu erlangen.  Insbesondere die Trennung von motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrern war dabei ein Anliegen. Die Stadt hat in diesem Zusammenhang eigene Planungen erstellt, die eine Führung der Fußgänger und Radfahrer durch eine eigene Unterführung vorgesehen hat. Die Kosten belaufen sich für diese Variante auf mehr als 500.000 €. Da eine Verwirklichung nur unter Beteiligung der Stadt im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes möglich ist, wäre ein Eigenanteil von >250.000 € aufzubringen. Auch die NLStBV kann, bei einem Anteil von 250.000 € und mehr, eine Maßnahme nicht durchführen.
Es wurde daher in Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrswacht und den Vertragsparteien ein neuer Lösungsansatz entwickelt.

Für Fußgänger und Radfahrer wird innerhalb der Unterführung ein abgesicherter Geh-, Radweg angelegt. Dieser wird höhenmäßig über der Fahrbahn errichtet und durch Geländer gesichert.
Der Verkehr auf dem Straßenteil wird einspurig mittels Ampelschaltung durch die Unterführung geführt. Die Ampel wird aus Richtung Metzingen kommend „Dauerrot“ zeigen. Auf Anforderung, heranfahrende Fahrzeuge lösen durch Überfahren von 2 Induktionsschleifen ein Schaltsignal aus, erhält der Fahrzeugführer dann ein grünes Signal.
Der angrenzende Bereich der Kreuzung L255/L231 wird so umgebaut, dass der Verkehr Hitzacker – Metzingen vorfahrtsberechtigt wird. Verkehr aus Richtung Wietzetze wird über eine „Stop-Straßenregelung“ in Richtung Hitzacker geführt. Siehe hierzu auch beigefügten Ausbauplan.
Durch diese Verkehrsführung wird eine Verkehrsberuhigung erwartet.

 

Die Kosten für diese Lösung liegen bei 230.000 € inklusive Grunderwerb, Eintragung und Vermessung. Die Kostenzusammenstellung der erwarteten reinen Bau- und Planungskosten (203.000 €) ist dem Vertragsentwurf beigefügt.
 
In dem Vertragsentwurf sind Regelungen über die Durchführung der Maßnahme, Stadt erstellt Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, NLStBV erledigt Grunderwerb, Durchführung der Baumaßnahme und Überwachung der Gewährleistung, enthalten.
Die Kostenteilung ist mit jeweils 50 % der Kosten vereinbart. Die zukünftige Unterhaltung von Straße, Geh-, Radweg und Ampelanlage wird in dem Vertrag auf die NLStBV übertragen.
 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung eines Gemeinschaftsradwegs im Zuge der L255 von Hitzacker nach Metzingen (Str-km 27,250 bis Str-km 27,440) wird mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg (NLStBV) geschlossen.