Betreff
Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage gem. §§ 4 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes bei Klein Heide -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
3/391/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Errichtung einer Schweinemastanlage in Klein Heide ist auf Antrag ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet worden.

Nach einer erfolgten öffentlichen Auslegung ist der Antragsteller aufgefordert weitere Unterlagen beizubringen, bzw. die vorhandenen Untersuchungen auszuweiten. Die dann ergänzten Unterlagen sind erneut auszulegen.
Eine planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde ist bereits mit der ersten Vorlage der Antragsunterlagen erfolgt.

Im Rahmen der Genehmigungserteilung ist die Zuwegung zu dem betroffenen Grundstück sicher zu stellen. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Widmung von Straßen oder der vertraglichen Regelung auf dauerhafte Nutzung von Wirtschaftswegen und der Bestellung einer Baulast zu Gunsten des Baugrundstückes.
Die vertragliche Regelung wird in diesen Fällen durch die Verwaltung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit den Antragstellern ausgehandelt und abgeschlossen.
Die Verträge enthalten Regelungen über die Unterhaltung der Wegeflächen und ggfls. auch Regelungen über die bauliche Aufwertung der erforderlichen Wegeflächen. Um die rechtlichen Grenzen einzuhalten (auf die landesweit erfolgten strafrechtlichen Untersuchungen im Zuge der Errichtung von Windkraftanlagen und der Unterhaltung der Wege sei hier verwiesen –Vorteilsnahme im Amt-), ist darauf zu achten, dass keine Regelungen über den tatsächlich notwendigen Umfang hinaus gefordert werden. Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßig (jährlich) vertraglich vereinbarte Begehungen der besicherten Wege durchgeführt. Dabei werden die notwendigen Unterhaltungsarbeiten festgelegt.

Die Verwaltung wird den mit dem Antragsteller ausgehandelten Vertragsentwurf den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

 


Beschlussvorschlag: