Sachverhalt:
Für die Errichtung
einer Schweinemastanlage in Klein Heide ist auf Antrag ein
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
eingeleitet worden.
Nach einer
erfolgten öffentlichen Auslegung ist der Antragsteller aufgefordert weitere
Unterlagen beizubringen, bzw. die vorhandenen Untersuchungen auszuweiten. Die
dann ergänzten Unterlagen sind erneut auszulegen.
Eine planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde ist bereits mit der ersten
Vorlage der Antragsunterlagen erfolgt.
Im Rahmen der Genehmigungserteilung ist die Zuwegung zu dem betroffenen
Grundstück sicher zu stellen. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Widmung
von Straßen oder der vertraglichen Regelung auf dauerhafte Nutzung von
Wirtschaftswegen und der Bestellung einer Baulast zu Gunsten des
Baugrundstückes.
Die vertragliche Regelung wird in diesen Fällen durch die Verwaltung im Rahmen
der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit den Antragstellern ausgehandelt und
abgeschlossen.
Die Verträge enthalten Regelungen über die Unterhaltung der Wegeflächen und
ggfls. auch Regelungen über die bauliche Aufwertung der erforderlichen
Wegeflächen. Um die rechtlichen Grenzen einzuhalten (auf die landesweit
erfolgten strafrechtlichen Untersuchungen im Zuge der Errichtung von
Windkraftanlagen und der Unterhaltung der Wege sei hier verwiesen
–Vorteilsnahme im Amt-), ist darauf zu achten, dass keine Regelungen über den
tatsächlich notwendigen Umfang hinaus gefordert werden. Um dies zu
gewährleisten, werden regelmäßig (jährlich) vertraglich vereinbarte Begehungen
der besicherten Wege durchgeführt. Dabei werden die notwendigen
Unterhaltungsarbeiten festgelegt.
Die Verwaltung wird den mit dem Antragsteller ausgehandelten Vertragsentwurf
den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Beschlussvorschlag: