Betreff
Festsetzung des Betrages zur Ablösung des Ausbaubeitrages für die Maßnahme "Gosse Bahnhofsweg", Hitzacker
Vorlage
22/372/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In § 14 der Straßenausbaubeitragssatzung vom 13.09.2001 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.02.2003 ist vorgesehen, dass eine Ablösung des Ausbaubeitrages durch Vertrag vereinbart werden kann, sofern die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist.

Der Ablösungsvertrag regelt endgültig den vom Beitragspflichtigen zu zahlenden Beitrag. Nachforderungen bzw. Erstattungen werden mit dem Vertrag ausgeschlossen. Die Stadt verhandelt mit dem Bürger „in Augenhöhe“.

Mit der Erneuerung der Gosse entlang des „Bahnhofsweges“ soll in der 2. Hälfte Aug.2010 begonnen werden.

Es ergibt sich ein voraussichtlicher beitragsfähiger Herstellungsaufwand in Höhe von  54.000,00 € (sh. Vorlage 30/366/2010).

Bei dem „Bahnhofsweg“ handelt es sich um eine Straße „mit starkem innerörtlichen Verkehr“.

Gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. c) der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Herstellungsaufwand für „Rinnen und andere Einrichtungen der Oberflächenentwässerung“ 50 %.

Bei einer Verteilung der umlagefähigen Kosten in Höhe von 27.000,00 € auf eine „Maßstabsfläche“ von insgesamt 121.190,28 qm ergibt sich ein Beitragssatz von 0,22279 €/qm Maßstabsfläche.

 

Sofern das Angebot zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Ablösungsvertrages nicht fristgerecht vom Grundstückseigentümer bzw. von der Grundstückseigentümerin angenommen wird, erfolgt nach Ablauf dieser Frist die Erhebung einer Vorauszahlung auf den endgültigen Ausbaubeitrag.

 

Der beigefügte Lageplan verdeutlicht die in das Abrechnungsgebiet einzubeziehenden Grundstücke.

 


Beschlussvorschlag:

Den beitragspflichtigen Anliegern wird gem. § 14 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hitzacker die Möglichkeit zur Ablösung der Ausbaubeiträge im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages angeboten.

Der für die Berechnung des Ablösungsbetrages maßgebliche Beitragssatz wird auf 0,22279 € /qm Maßstabsfläche festgesetzt.

Das Angebot zum Abschluss eines Ablösungsvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach dessen Unterbreitung durch den/die Grundstückseigentümer/in anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Erhebung einer Vorauszahlung auf den endgültigen Ausbaubeitrag durch Bescheid.