Betreff
Reform des Grundsteuergesetzes: Aufhebung der Beschlüsse vom 17.03.2009 und 13.05.2009
Vorlage
22/340/2010
Aktenzeichen
22.30.00
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Göhrde hatte mit Beschluss vom 17.03.2009 der Samtgemeinde den Auftrag erteilt, sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch gegenüber dem Finanzministerium die Forderung für eine Neubewertung der Einheitswerte für das Grundvermögen schriftlich zu artikulieren.

 

In Abstimmung mit dem Samtgemeindebürgermeister sollten zunächst Gespräche zu einer Grundsteuerreform mit dem Städte- und Gemeindebund geführt werden. Hierüber wurde der Bürgermeister der Gemeinde Göhrde am 28.05.2009 in Kenntnis gesetzt.

 

Auf Beschluss der Finanzministerkonferenz am 28.01.2010 wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet, zu untersuchen, ob die Erhebung der Grundsteuer nach am Verkehrswert orientierten Grundstückswerten kostengünstig und automationsgerecht möglich ist.

Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie liegt nunmehr vor und wird in Auszügen zur Kenntnis gegeben.

Die Arbeitsgruppe hält eine Reform der Grundsteuer orientiert an Verkehrswerten für realisierbar.

 

Mit der von der Arbeitsgruppe vorgelegten Machbarkeitsstudie wird das gleiche Ziel wie das des Gemeinderates verfolgt. Die Umsetzung der Ratsinitiative würde keine neueren Erkenntnisse bringen.

Die politische Umsetzung der Machbarkeitsstudie bleibt nunmehr abzuwarten.

 


Beschlussvorschlag:

Der im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2009 (RATGÖ/VIII/10-TOP4) gefasste Beschluss „das Finanzamt und das Finanzministerium sind schriftlich aufzufordern, die Neuberechnung des Einheitswertes vorzunehmen und in dieses Schriftstück gemeinsam mit der Verwaltung auszuarbeiten“ wird aufgehoben.