Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Göhrde hatte mit Beschluss vom
17.03.2009 der Samtgemeinde den Auftrag erteilt, sowohl gegenüber dem Finanzamt
als auch gegenüber dem Finanzministerium die Forderung für eine Neubewertung
der Einheitswerte für das Grundvermögen schriftlich zu artikulieren.
In Abstimmung mit dem Samtgemeindebürgermeister sollten
zunächst Gespräche zu einer Grundsteuerreform mit dem Städte- und Gemeindebund
geführt werden. Hierüber wurde der Bürgermeister der Gemeinde Göhrde am
28.05.2009 in Kenntnis gesetzt.
Auf Beschluss der
Finanzministerkonferenz am 28.01.2010 wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag
gebildet, zu untersuchen, ob die Erhebung der Grundsteuer nach am Verkehrswert
orientierten Grundstückswerten kostengünstig und automationsgerecht möglich
ist.
Das Ergebnis dieser
Machbarkeitsstudie liegt nunmehr vor und wird in Auszügen zur Kenntnis gegeben.
Die Arbeitsgruppe
hält eine Reform der Grundsteuer orientiert an Verkehrswerten für realisierbar.
Mit der von der Arbeitsgruppe vorgelegten Machbarkeitsstudie
wird das gleiche Ziel wie das des Gemeinderates verfolgt. Die Umsetzung der
Ratsinitiative würde keine neueren Erkenntnisse bringen.
Die politische Umsetzung der Machbarkeitsstudie bleibt
nunmehr abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Der im Rahmen der
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2009
(RATGÖ/VIII/10-TOP4) gefasste Beschluss „das Finanzamt und das
Finanzministerium sind schriftlich aufzufordern, die Neuberechnung des
Einheitswertes vorzunehmen und in dieses Schriftstück gemeinsam mit der
Verwaltung auszuarbeiten“ wird aufgehoben.