Sachverhalt:
Nach
der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn angewendet werden.
Insbesondere
musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden
Recht angepasst werden.
Die im
Dezember 2009 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.
Das RPA
bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften
entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage der Gemeinde Gusborn vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds.
GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde
beschlossen werden.
Einzelheiten
sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn zum 01.01.2004 wird beschlossen.