Betreff
1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn
Vorlage
20/330/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn angewendet werden.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im Dezember 2009 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Gusborn vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde beschlossen werden.

 

Einzelheiten sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn zum 01.01.2004 wird beschlossen.