Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 26.04.2010 beschlossen, die örtliche
Bauvorschrift für den Bereich des Bebauungsplans Hitzacker Süd zu ändern.
Das
Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Mit Schreiben vom 28.04.2010 wurden die Träger öffentlicher
Belange an dem Verfahren beteiligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 1.
Änderung der örtlichen Bauvorschrift mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom
07.05.2010 bis
einschließlich 07.06.2010 öffentlich ausgelegt.
Zu a) Es wurden
keine Anregungen zu der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift vorgebracht.
Zu b) Das Verfahren
ist mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Es liegen
keine Stellungnahmen vor, die abgewogen und beschlossen werden müssen.
Zu b) Die 1.
Änderung der örtlichen Bauvorschrift für den Bereich des Bebauungsplans
Hitzacker Süd wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung
zur örtlichen Bauvorschrift beschlossen.