Betreff
Erteilung des Einvernehmens der Satdt Dannenberg zum Bauvorhaben eines Landwirtes im Bereich der Stadt Dannenberg -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-
Vorlage
3/296/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß des Antrages Bündnis 90/Die Grünen, siehe auch den der Vorlage beigefügten Antrag, berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

In der Sitzung des VA vom 13.04.2010, ist unter dem TOP 13.1, „Berichte gemäß § 5 der Geschäftsordnung“, über das erneut eingereichte Genehmigungsverfahren für einen Neubau einer Schweineproduktions- und Mastanlage in Klein Heide berichtet worden. Siehe hierzu auch Protokoll der VA-Sitzung (VAD/VIII/44).


Zeitliche Abfolge des Verfahrens:

  • Mit Schreiben vom 22.03.2010 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stadt von dem Antrag auf Erteilung der für den Bau erforderlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz informiert.
    Die Stadt wurde, in ihrer Eigenschaft als an dem Verfahren zu beteiligende Trägerin öffentlicher Belange (TÖB), aufgefordert, die Stellungnahme der Gemeinde über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 36 BauGB abzugeben.
    Der ausreichende Umfang der Unterlagen, für die von der Stadt vorzunehmenden Prüfungen im Zuge der Einvernehmensprüfung nach § 36 BauGB, wurde gegenüber dem Landkreis bestätigt.
  • Information des VA am 13.04.2010 über das jetzt tatsächlich eingeleitete Genehmigungsverfahren.
  • 12.05.2010 Erteilung des planungsrechtlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB



Einvernehmenserteilung nach Prüfung der rechtl. Voraussetzungen durch die Verwaltung:

  • Den vorliegenden Unterlagen nach, handelt es sich bei dem Baugrundstück um eine Fläche im Außenbereich. Eine Beurteilung eines Vorhabens auf Außenbereichsflächen hat nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu erfolgen.
  • In § 35 BauGB werden Kriterien benannt, die die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Außenbereich definieren.
    § 35 Abs. 1 BauGB befasst sich mit den sog. privilegierten Vorhaben, zu denen auch Anlagen gehören, die der Landwirtschaft dienen. Die baurechtliche Definition für Landwirtschaft ist in § 201 BauGB gesetzlich gefasst.
  • Die Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens umfasst die planungsrechtlichen Vorgaben (F-Plan, Landschaftsplan, Verfestigung von „Splittersiedlungen“), und die Fragen der Erschließung.
  • Die weiteren in § 35 Abs. 3 BauGB definierten Belange sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die jeweils zuständigen Fachbehörden zu prüfen.
  • Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur aus einer Verletzung der durch die Gemeinde zu prüfenden öffentlichen Belange möglich (§ 36 Abs. 2 BauGB).