Betreff
Erteilung des Einvernehmens der Satdt Dannenberg zum Bauvorhaben eines Landwirtes im Bereich der Stadt Dannenberg -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-
Vorlage
3/296/2010
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß des Antrages
Bündnis 90/Die Grünen, siehe auch den der Vorlage beigefügten Antrag, berichtet
die Verwaltung wie folgt:
In der Sitzung des
VA vom 13.04.2010, ist unter dem TOP 13.1, „Berichte gemäß § 5 der
Geschäftsordnung“, über das erneut eingereichte Genehmigungsverfahren für einen
Neubau einer Schweineproduktions- und Mastanlage in Klein Heide berichtet
worden. Siehe hierzu auch Protokoll der VA-Sitzung (VAD/VIII/44).
Zeitliche Abfolge
des Verfahrens:
- Mit Schreiben vom 22.03.2010 hat der
Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stadt von dem Antrag auf Erteilung der für
den Bau erforderlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
informiert.
Die Stadt wurde, in ihrer Eigenschaft als an dem Verfahren zu beteiligende Trägerin öffentlicher Belange (TÖB), aufgefordert, die Stellungnahme der Gemeinde über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 36 BauGB abzugeben.
Der ausreichende Umfang der Unterlagen, für die von der Stadt vorzunehmenden Prüfungen im Zuge der Einvernehmensprüfung nach § 36 BauGB, wurde gegenüber dem Landkreis bestätigt. - Information des VA am 13.04.2010 über
das jetzt tatsächlich eingeleitete Genehmigungsverfahren.
- 12.05.2010 Erteilung des
planungsrechtlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Einvernehmenserteilung
nach Prüfung der rechtl. Voraussetzungen durch die Verwaltung:
- Den vorliegenden Unterlagen nach,
handelt es sich bei dem Baugrundstück um eine Fläche im Außenbereich. Eine
Beurteilung eines Vorhabens auf Außenbereichsflächen hat nach § 35 BauGB
(Bauen im Außenbereich) zu erfolgen.
- In § 35 BauGB werden Kriterien benannt,
die die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Außenbereich definieren.
§ 35 Abs. 1 BauGB befasst sich mit den sog. privilegierten Vorhaben, zu denen auch Anlagen gehören, die der Landwirtschaft dienen. Die baurechtliche Definition für Landwirtschaft ist in § 201 BauGB gesetzlich gefasst. - Die Prüfung des gemeindlichen
Einvernehmens umfasst die planungsrechtlichen Vorgaben (F-Plan,
Landschaftsplan, Verfestigung von „Splittersiedlungen“), und die Fragen
der Erschließung.
- Die weiteren in § 35 Abs. 3 BauGB
definierten Belange sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die
jeweils zuständigen Fachbehörden zu prüfen.
- Die Versagung des gemeindlichen
Einvernehmens ist nur aus einer Verletzung der durch die Gemeinde zu
prüfenden öffentlichen Belange möglich (§ 36 Abs. 2 BauGB).