Sachverhalt:
Im Rahmen des
Bauleitverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lüggau Bauhof /
Klärwerk“ ist die öffentliche Erschließung der zukünftigen Nutzungen des
B-Planbereiches abzuarbeiten. Eine öffentliche Erschließung ist nur über das Grundstück
des derzeitigen Wirtschaftsweges WD 331 möglich, da dieser außer den
vorhandenen Deichverteidigungswegen die einzige Zuwegung zum Plangebiet
darstellt. Um den rechtlichen Anforderungen an eine öffentliche Erschließung
des Baugrundstückes zu genügen, ist der
Wirtschaftsweg öffentlich als Gemeindestraße zu widmen.
Da es sich bei dem
zukünftigen Verkehr, außer der schon vorhanden Erschließung
landwirtschaftlicher Flächen,
ausschließlich um „Zielverkehr“ zum B-Plangebiet handelt, ist
beabsichtigt die Widmung mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten
Zweckbestimmungen ( 1. und 2.) zu
versehen.
Im Rahmen der
Wertung der Anregungen und Bedenken hat im Bau- und Umweltausschuss am
08.04.2010 eine umfangreiche Beratung über die zukünftige Erschließung
stattgefunden. Der Ausschuss hat im Zuge der Empfehlung über die Anregungen und
Bedenken einstimmig die Widmung des WD 331 als Gemeindestraße mit der v.g.
Zweckbestimmung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsweg
WD 331 wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1
des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße mit der
Zweckbestimmung
1.Weg zur
Erschließung landwirtschaftlicher Flächen
2. öffentliche
Zuwegung für die Nutzungen im Plangebiet des Bebauungsplanes „Lüggau Bauhof /
Klärwerk“
gewidmet.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend
fortzuführen.