Betreff
Widmung des Wirtschaftweges WD 331 als Gemeindestraße
Vorlage
30/289/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Bauleitverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lüggau Bauhof / Klärwerk“ ist die öffentliche Erschließung der zukünftigen Nutzungen des B-Planbereiches abzuarbeiten. Eine öffentliche Erschließung ist nur über das Grundstück des derzeitigen Wirtschaftsweges WD 331 möglich, da dieser außer den vorhandenen Deichverteidigungswegen die einzige Zuwegung zum Plangebiet darstellt. Um den rechtlichen Anforderungen an eine öffentliche Erschließung des Baugrundstückes zu genügen,  ist der Wirtschaftsweg öffentlich als Gemeindestraße zu widmen.

 

Da es sich bei dem zukünftigen Verkehr, außer der schon vorhanden Erschließung landwirtschaftlicher Flächen,  ausschließlich um „Zielverkehr“ zum B-Plangebiet handelt, ist beabsichtigt die Widmung mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten Zweckbestimmungen ( 1. und 2.)  zu versehen.

 

Im Rahmen der Wertung der Anregungen und Bedenken hat im Bau- und Umweltausschuss am 08.04.2010 eine umfangreiche Beratung über die zukünftige Erschließung stattgefunden. Der Ausschuss hat im Zuge der Empfehlung über die Anregungen und Bedenken einstimmig die Widmung des WD 331 als Gemeindestraße mit der v.g. Zweckbestimmung empfohlen. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsweg WD 331 wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung

 

1.Weg zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen

2. öffentliche Zuwegung für die Nutzungen im Plangebiet des Bebauungsplanes „Lüggau Bauhof / Klärwerk“

 

gewidmet.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend fortzuführen.