Betreff
Verringerung der Gebühren für Fischereierlaubisscheine
Vorlage
31/272/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den vergangenen 5 Jahren wurden lediglich 2 Jahresfischereierlaubnisscheine verkauft. Nachfragen bei den Anglern, anderen Kommunen und den hiesigen Verkäufern von Fischereierlaubnisscheinen ergab, dass die Jahresgebühren in anderen Gewässern im Schnitt zwischen 60,-- und 110,-- € liegen.

 

Zurzeit betragen die Gebühren:

 

Tagesschein                    5,-- €

Wochenschein             15,-- €

Monatsschein              25,-- €

Jahresschein              150,-- €

 

Daher erwarben die Angler in Vergangenheit vorzugsweise mehrere Monatsscheine statt einem Jahresschein.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz sowie der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) haben in ihren jeweiligen Sitzungen die Senkung bereits empfohlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Jahresgebühren für Fischereierlaubnisscheine für die Elbe nebst Buhnen und Kuhlen werden von derzeit 150,-- €  auf  80,-- € gesenkt. Die Kostenordnung vom 19.03.1998, zuletzt geändert am 29.11.2001 wird entsprechend geändert.