Betreff
Erweiterung der Biogasanlage in Volkfien, a) Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Biogasanlage in Volkfien, b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Biogasanlage in Volkfien
Vorlage
30/271/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die im OT. Volkfien gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu 0,5 MW ist als privilegiertes Vorhaben im  Außenbereich genehmigt worden.

Die Betreiber dieser Biogasanlage möchten die Anlage nach Westen um 30 m und nach Norden um 20 m (s. anliegenden Vorentwurf) erweitern. Außerdem soll die Anlage effizienter gefahren und die Leistung auf  über 0,5 MW gesteigert werden. Durch die Leistungssteigerung über 0,5 MW  und Erweiterung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans, der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Entlassung des Planbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

Hierfür ist es zunächst erforderlich, bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beantragen. In Abhängigkeit von der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue über den Antrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist gleichzeitig der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zu fassen. 

 

Die Kosten der Bauleitpläne können über städtebauliche Verträge auf die Investoren übertragen werden.

Hierin nicht eingeschlossen sind die Kosten für die erforderliche Flächennutzungsplanung, die durch die Samtgemeinde erfolgen muss.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.

b)      Für den Bereich der Biogasanlage in Volkfien wird ein Bebauungsplan mit den erforderlichen Fachplanungen aufgestellt. Die Übernahme der Planungskosten wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.