Sachverhalt:
Die im OT. Volkfien
gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu 0,5 MW ist als
privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
genehmigt worden.
Die Betreiber
dieser Biogasanlage möchten die Anlage nach Westen um 30 m und nach Norden um
20 m (s. anliegenden Vorentwurf) erweitern. Außerdem soll die Anlage
effizienter gefahren und die Leistung auf
über 0,5 MW gesteigert werden. Durch die Leistungssteigerung über 0,5
MW und Erweiterung ist die Anlage nicht
mehr als eine landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche
Anlage einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer
Änderung des Flächennutzungsplans, der Aufstellung eines Bebauungsplans und der
Entlassung des Planbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Hierfür
ist es zunächst erforderlich, bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine
Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beantragen. In Abhängigkeit von der
Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue über den Antrag zur Fortschreibung des
Flächennutzungsplans ist gleichzeitig der Beschluss über die Aufstellung eines
Bebauungsplans für diesen Bereich zu fassen.
Die
Kosten der Bauleitpläne können über städtebauliche Verträge auf die Investoren
übertragen werden.
Hierin
nicht eingeschlossen sind die Kosten für die erforderliche
Flächennutzungsplanung, die durch die Samtgemeinde erfolgen muss.
Beschlussvorschlag:
a)
Die
Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue
beantragt.
b)
Für den
Bereich der Biogasanlage in Volkfien wird ein Bebauungsplan mit den
erforderlichen Fachplanungen aufgestellt. Die Übernahme der Planungskosten wird
über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.