Betreff
Kaufpreisgestaltung im Baugebiet "Am Walde II"
Vorlage
31/246/2010
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
- Der Beschluss vom 6.3.2008
(ZerR/VIII/12) lautete dahingehend, dass die Grundstücke ehemals W. Schulz
zu einem Kaufpreis von 15,00 € je m² veräußert werden sollten. Die Grenze
zwischen den ehemaligen Eigentümern Schulz und Machel verlief jedoch quer
durch die neu gebildeten Flurstücke, so dass ein Teil eines Flurstücke zu
29,90 und der andere Teil zu 15,00 € verkauft werden müsste.
Die jetzt erfolgten Einzeichnungen dienen der Klarstellung. - Obwohl es gesetzlich nicht mehr
erforderlich ist, dass Grenzsteine gesetzt werden, wünschen die meisten
Käufer jedoch die Abmarkung durch Steine. Hier entstehen immer wieder
Diskussionen, wer für diese Kosten aufkommt. Wenn z.B. ein Eigentümer 4
Steine setzen lässt, so profitiert der spätere Nachbar und muss nur noch
zwei Steine bezahlen. Erwirbt jemand eine Baulücke zwischen zwei bereits
verkauften und abgemarkten Parzellen, so entstehen keine Kosten für
Grenzsteine. Vier Grenzsteine kosten ca. 1.300,-- €.
- Alternativ kann der Rat
über eine abweichende Kaufpreisgestaltung entscheiden.
Beschlussvorschlag:
- Die in der Anlage schraffiert
gekennzeichneten Baugrundstücke werden zu einem Preis von 15,00 € je m²
verkauft.
Die in der Anlage kariert gekennzeichneten Flurstücke werden zu einem Preis von 29,90 € je m² veräußert. - Sollten die Eigentümer das Aufstellen
von Grenzsteinen wünschen, so übernimmt die Gemeinde lediglich die Hälfte
der Kosten für das Setzen der Steine. Dies ist im Kaufvertrag
festzuhalten.