Betreff
Kaufpreisgestaltung im Baugebiet "Am Walde II"
Vorlage
31/246/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  1. Der Beschluss vom 6.3.2008 (ZerR/VIII/12) lautete dahingehend, dass die Grundstücke ehemals W. Schulz zu einem Kaufpreis von 15,00 € je m² veräußert werden sollten. Die Grenze zwischen den ehemaligen Eigentümern Schulz und Machel verlief jedoch quer durch die neu gebildeten Flurstücke, so dass ein Teil eines Flurstücke zu 29,90 und der andere Teil zu 15,00 € verkauft werden müsste.
    Die jetzt erfolgten Einzeichnungen dienen der Klarstellung.
  2. Obwohl es gesetzlich nicht mehr erforderlich ist, dass Grenzsteine gesetzt werden, wünschen die meisten Käufer jedoch die Abmarkung durch Steine. Hier entstehen immer wieder Diskussionen, wer für diese Kosten aufkommt. Wenn z.B. ein Eigentümer 4 Steine setzen lässt, so profitiert der spätere Nachbar und muss nur noch zwei Steine bezahlen. Erwirbt jemand eine Baulücke zwischen zwei bereits verkauften und abgemarkten Parzellen, so entstehen keine Kosten für Grenzsteine. Vier Grenzsteine kosten ca. 1.300,-- €.
  3. Alternativ kann der Rat über eine abweichende Kaufpreisgestaltung entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Baugrundstücke werden zu einem Preis von 15,00 € je m² verkauft.
    Die in der Anlage kariert gekennzeichneten Flurstücke werden zu einem Preis von 29,90 € je m² veräußert.
  2. Sollten die Eigentümer das Aufstellen von Grenzsteinen wünschen, so übernimmt die Gemeinde lediglich die Hälfte der Kosten für das Setzen der Steine. Dies ist im Kaufvertrag festzuhalten.