Betreff
Förderung des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie für das Jahr 2011
Vorlage
30/239/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebau müssen die Wege, die 2011 ausgebaut werden sollen, bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden. Folgende Wege sind für die Beantragung vorgesehen:

 

  • WJ 12 (nördlich von Wibbese); Die Ausbaustrecke beginnt an der Einmündung des Wirtschaftsweges nördlich der Bebauung. Der Weg verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 1.150 m im Waldbereich. Ausgebaut werden sollen jedoch nur die ersten 590 m. Dieser Abschnitt soll in einer Breite von 3,00 m mit 25 cm Schotter und 2 cm Steinmehlabdeckung hergestellt werden (wassergebundene Bauweise).

 

  • WJ 35 (östlich von Breese im Bruche); Die Ausbaustrecke beginnt an der Einmündung der Ortsverbindungsstraße. nach Liepehöfen. Der Weg verläuft in südöstlicher Richtung und endet nach 658 m am neu ausgebauten Deichverteidigungsweg. Der Weg soll in einer Breite von 3,00 m mit 25 cm Schotter und 2 cm Steinmehlabdeckung hergestellt werden (wassergebundene Bauweise).

 

  • WJ 57 tlw./ WJ 58 (östlich des Grabower Mühlenbaches); Der Ausbau beginnt an der Einmündung des Wirtschaftsweges WJ 58, verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 600 m im Wegebereich WJ 57. Die Wege sollen in einer Breite von 3,00 m mit 25 cm Schotter und 2 cm Steinmehlabdeckung hergestellt werden (wassergebundene Bauweise).

 

Für die Durchführung der Maßnahmen stehen aus dem Jahr 2009 übertragene Haushaltsreste in ausreichender Höhe zur Verfügung (vgl Haushaltsplan 2010, S. 6).

 


Beschlussvorschlag:

 Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau der Wirtschaftswege WJ 12 (nördlich von Wibbese), WJ 35 (östlich von Breese im Bruche) und

WJ 57 tlw. / WJ 58 (östlich des Grabower Mühlenbaches) für das Jahr 2011 beantragt.