Sachverhalt:
Begründung
der Maßnahme:
Die
vorhandene Gosse im Bahnhofsweg ist von der Einmündung „Grüner Weg“ bis zur
Kreuzung „Am Bahnhof“ auf gesamter Länge abgängig. Durch Versackungen sind
mittig der Gosse sieben Schmutzwasserschächte "hochgewachsen“, wodurch der
Regenwasserabfluss stark beeinträchtigt wird. Der Funktion einer
ordnungsgemäßen Ableitung von Oberflächenwasser kann die zurzeit vorhandene
Regengosse nicht mehr gerecht werden. Daraus resultiert, dass bei Regen der
Seitenraum regelmäßig unter Wasser steht und zusätzliche Schäden verursacht
werden. Die Zufahrten zu den Privatgrundstücken sind mittlerweile durch
stehendes Wasser so weit “ausgemuldet“, dass bei Regen das Wasser auf die
Grundstücke läuft. Ferner verursacht das nicht abfließende Oberflächenwasser
durch Frostabplatzungen, Ausspülungen und Versackungen Schäden an der
Betonfahrbahn.
Die
Erneuerung der Gosse stellt eine beitragspflichtige Ausbaumaßnahme auf
Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung für die Stadt Hitzacker (Elbe) dar.
Bei der Straße handelt es sich um eine Straße mit starkem innerörtlichen
Verkehr ( Aussage im „Verkehrsentwicklungsplan Stadt Hitzacker“ vom 12.Juni
2002, deren Grundlage eine Verkehrszählung mit 573 Kfz/Tag mit steigender
Tendenz war).
Die
Anlieger sind mit 50% an den beitragsfähigen Kosten zu beteiligen.
Bauvorhaben:
Geplant ist der
Neubau einer 5-reihigen Gosse (b=0,81 m) aus Betonreihenpflaster die
auf 20 cm
Unterbeton mit 15 cm breiter Rückenstütze aus Beton C 25/30 (XF 1),
in der
Ausbaustrecke von der Kreuzung ’’Am Bahnhof’’ - ’’Bahnhofsweg’’ bis zur
Einmündung ’’Grüner Weg’’ verlegt wird. In der Höhe von dem Flurstück 31/11
(Sägewerk) verläuft unterirdisch ein verrohrter Graben, welcher mittels einer
Kernbohrung angebohrt wird um so einen Anschluss für einen zusätzlichen
Regenablauf (DN 150) für die 5 - reihige Gosse zu schaffen. Das restliche
Regenwasser wird in den
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Regenwasserabläufen, welche sich auf der Höhe der Einmündung ’’Grüner Weg’’
befinden, abgeführt. Die vorhandenen Schmutzwasserschächte werden
Höhenreguliert um den Regenwasserabfluss nicht mehr zu beeinträchtigen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat
beschließt den Ausbau der Entwässerungsrinne im Bahnhofsweg.
2. Die Verwaltung
erhält den Auftrag die Baumaßnahme auszuschreiben.