Betreff
Förderung des ländlichen Wegebau nach der ZILE-Richtlinie, für das Jahr 2011 und 2012
Vorlage
30/230/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2011 ausgebaut werden sollen, bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden. Nach einer Anfrage wurden folgende Wege für die Beantragung vorgesehen:

 

  • WZ 86 (östlich von Gülden); Die Ausbaustrecke beginnt am östl. Ortsausgang von Gülden, verläuft dann weiter in östlicher Richtung und endet nach 725 m am Waldbeginn.

 

  • WZ 98 (südwestlich von Glieneitz); Die Ausbaustrecke beginnt an der Ortsverbindungsstraße Glieneitz - Hohenzethen und endet nach 1.020 m an der Wegeeinmündung zum Wirtschaftsweg
    WZ 99. Dieser Weg soll in wassergebundener Bauweise mit einer Breite von 3,00 m mit einer Tragschicht aus Schotter und Deckschicht aus Steinmehl mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.

 

  • WZ 99 (südwestlich von Glieneitz); Die Ausbaustrecke beginnt am Wegeanfang des unbefestigten Weges im Waldbereich und endet nach 950 m an der Kreuzung der Ortsverbindungsstraße

Glieneitz - Schmölau. Dieser Weg soll in einer Breite von 3,00 m in Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau der Wege WZ 98 (südwestlich von Glieneitz) und der WZ 99 (südwestlich von Glieneitz) für das Jahr 2011 beantragt.

 

2. Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau des Weges WZ 86 (östlich von Gülden) für das Jahr 2012 beantragt.