Sachverhalt:
Im Rahmen der
Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2011 ausgebaut werden
sollen, bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften
(GLL) angemeldet werden. Nach einer Anfrage wurden folgende Wege für die
Beantragung vorgesehen:
- WZ 86 (östlich von Gülden); Die
Ausbaustrecke beginnt am östl. Ortsausgang von Gülden, verläuft dann
weiter in östlicher Richtung und endet nach 725 m am Waldbeginn.
- WZ 98 (südwestlich von Glieneitz); Die
Ausbaustrecke beginnt an der Ortsverbindungsstraße Glieneitz - Hohenzethen
und endet nach 1.020 m an der Wegeeinmündung zum Wirtschaftsweg
WZ 99. Dieser Weg soll in wassergebundener Bauweise mit einer Breite von 3,00 m mit einer Tragschicht aus Schotter und Deckschicht aus Steinmehl mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.
- WZ 99 (südwestlich von Glieneitz); Die
Ausbaustrecke beginnt am Wegeanfang des unbefestigten Weges im Waldbereich
und endet nach 950 m an der Kreuzung der Ortsverbindungsstraße
Glieneitz - Schmölau. Dieser Weg soll in einer Breite von 3,00 m in
Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.
Beschlussvorschlag:
1. Für die Aufnahme
in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der
Ausbau der Wege WZ 98 (südwestlich von Glieneitz) und der WZ 99 (südwestlich
von Glieneitz) für das Jahr 2011 beantragt.
2. Für die Aufnahme
in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der
Ausbau des Weges WZ 86 (östlich von Gülden) für das Jahr 2012 beantragt.