Betreff
Förderung des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie
Vorlage
30/223/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2011 ausgebaut werden sollen, bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden.

Nach einer Anfrage an den zuständigen Bürgermeister wurden folgende Wege für die Beantragung

vorgesehen:

  • Schmardau - Dragahn (südlich der Bundesstraße B 216); Die Ausbaustrecke beginnt an der Kreuzung der Ortsverbindungstraße südlich von Schmardau und endet nach 700 m am Ausbauende des befestigten Weges vor dem Wald. Dieser Weg soll in einer Breite von 3,00 m in Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.

 

  • Tollendorf - Metzingen (nördlich der Bundesstraße B 216); Die Ausbaustrecke beginnt an der Ortsverbindungsstraße in Tollendorf und endet nach 920 m an der Wirtschaftswegeeinmündung. Dieser Weg soll in einer Breite von 3,00 m in Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.

 

 

 

Finanzierung:

Siehe Beschlussvorschlag

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau der Wege „Schmardau - Dragahn und Metzingen - Tollendorf“ für das Jahr 2011 beantragt.

 

2.

a) Die nicht durch Zuweisungen gedeckten Ausbaukosten werden über die Erhebung von Anlieger-/Straßenausbaubeiträgen gedeckt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Maßnahmen hierfür vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

alternativ:

 

b) Der nicht durch Zuweisungen gedeckte Eigenanteil der Gemeinde wird über eine Darlehensaufnahme finanziert. Die Refinanzierung des Eigenanteils erfolgt über eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg Gespräche über die Bedingungen einer erforderlichen Kreditgenehmigung zu führen und dem Rat hierüber zu berichten.