Sachverhalt:
Im Rahmen der
Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2011 ausgebaut werden
sollen, bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften
(GLL) angemeldet werden.
Nach einer Anfrage
an den zuständigen Bürgermeister wurden folgende Wege für die Beantragung
vorgesehen:
- Schmardau - Dragahn (südlich der
Bundesstraße B 216); Die Ausbaustrecke beginnt an der Kreuzung der
Ortsverbindungstraße südlich von Schmardau und endet nach 700 m am
Ausbauende des befestigten Weges vor dem Wald. Dieser Weg soll in einer
Breite von 3,00 m in Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut
werden.
- Tollendorf - Metzingen (nördlich der
Bundesstraße B 216); Die Ausbaustrecke beginnt an der Ortsverbindungsstraße
in Tollendorf und endet nach 920 m an der
Wirtschaftswegeeinmündung. Dieser Weg soll in einer Breite von 3,00 m in
Asphaltbauweise mit hoher Beanspruchung ausgebaut werden.
Finanzierung:
Siehe
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für die Aufnahme
in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der
Ausbau der Wege „Schmardau - Dragahn und Metzingen - Tollendorf“ für das Jahr
2011 beantragt.
2.
a) Die nicht durch Zuweisungen gedeckten Ausbaukosten werden
über die Erhebung von Anlieger-/Straßenausbaubeiträgen gedeckt. Die Verwaltung
erhält den Auftrag, die notwendigen Maßnahmen hierfür vorzubereiten und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
alternativ:
b) Der nicht durch Zuweisungen gedeckte
Eigenanteil der Gemeinde wird über eine Darlehensaufnahme finanziert. Die
Refinanzierung des Eigenanteils erfolgt über eine Erhöhung des Hebesatzes für
die Grundsteuer A. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit
der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg Gespräche über die
Bedingungen einer erforderlichen Kreditgenehmigung zu führen und dem Rat
hierüber zu berichten.