Betreff
Genehmigung des § 4 der Haushaltssatzung
Vorlage
20/192/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 01.04.2010 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite von 569.000 € genehmigt.

 

In der Begleitverfügung zur Genehmigung (s. Anlage 1) gibt der Landkreis deutliche Hinweise zur jetzigen und künftigen Haushaltsführung:

 

  1. Die im Haushaltssicherungskonzept genannte Maßnahme des Verkaufes von Immobilien wird begrüßt, so sie denn mit genügend „Nachdruck“ verfolgt wird. Der Landkreis erwartet einen diesbezüglichen Sachstandsbericht zum 30.6.2010.
  2. Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesätze auf 450% zu erhöhen.
  3. Über die Auswirkungen der geplanten Investitionen (Heizungserneuerung) soll zum Jahresende berichtet werden (vgl. auch aktualisierte Verbrauchsübersicht/Anlage 2).
  4. Für das Waldmuseum wird eine gravierende Verbesserung der Ertragslage erwartet, andernfalls muss ein Verkauf erwägt werden.
  5. Die im Finanzplan vorgesehene Investition „Wirtschaftswegebau“ kann nur durch zusätzliche Darlehen gegenfinanziert werden. Eine erforderliche Kreditgenehmigung wird der Landkreis bei der derzeitigen nicht gegebenen Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht erteilen. Eine Realisierung kommt nur in Betracht, wenn die Gemeinde eine „realistische Finanzierung“ vorlegt, durch die der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

 

Hinweis zu 5.: Aus Sicht der Verwaltung könnte eine realistische Gegenfinanzierung über eine Erhebung von Anlieger-/Straßenausbaubeiträgen oder durch eine dauernde (für die Laufzeit des Darlehens) Erhöhung des Grundsteuer A-Hebesatzes um ca. 75 Prozentpunkte erreicht werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag: