Betreff
Genehmigung des § 4 der Haushaltssatzung
Vorlage
20/192/2010
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
01.04.2010 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg den in §
4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite von 569.000
€ genehmigt.
In der
Begleitverfügung zur Genehmigung (s. Anlage 1) gibt der Landkreis deutliche
Hinweise zur jetzigen und künftigen Haushaltsführung:
- Die im Haushaltssicherungskonzept
genannte Maßnahme des Verkaufes von Immobilien wird begrüßt, so sie denn
mit genügend „Nachdruck“ verfolgt wird. Der Landkreis erwartet einen
diesbezüglichen Sachstandsbericht zum 30.6.2010.
- Es wird empfohlen, die
Realsteuerhebesätze auf 450% zu erhöhen.
- Über die Auswirkungen der geplanten
Investitionen (Heizungserneuerung) soll zum Jahresende berichtet werden
(vgl. auch aktualisierte Verbrauchsübersicht/Anlage 2).
- Für das Waldmuseum wird eine
gravierende Verbesserung der Ertragslage erwartet, andernfalls muss ein
Verkauf erwägt werden.
- Die im Finanzplan vorgesehene
Investition „Wirtschaftswegebau“ kann nur durch zusätzliche Darlehen gegenfinanziert
werden. Eine erforderliche Kreditgenehmigung wird der Landkreis bei der
derzeitigen nicht gegebenen Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht
erteilen. Eine Realisierung kommt nur in Betracht, wenn die Gemeinde eine
„realistische Finanzierung“ vorlegt, durch die der Haushalt nicht
zusätzlich belastet wird.
Hinweis zu 5.: Aus Sicht der Verwaltung könnte eine realistische
Gegenfinanzierung über eine Erhebung von Anlieger-/Straßenausbaubeiträgen oder
durch eine dauernde (für die Laufzeit des Darlehens) Erhöhung des Grundsteuer
A-Hebesatzes um ca. 75 Prozentpunkte erreicht werden.
Beschlussvorschlag: