Sachverhalt:
Gemäß § 19 der
Satzung des Jeetzeldeichverbandes kann der Vorstand zu seiner Unterstützung
Deichgeschworene berufen. Die Deichgeschworenen unterstützen den Vorstand beim
Schutz und der Unterhaltung der Deiche. Sie erhalten für ihre ehrenamtliche
Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch Vorstandsbeschluss
festgelegt wird. Deichgeschworene können gleichzeitig Vorstands- oder
Ausschussmitglieder sein. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Tag
der Wahl. Die Einzelheiten der Deichverteidigung sind in der von der
Deichbehörde erlassenen Deichverteidigungsordnung geregelt.
Für den Bereich Dannenberg/West ist die
Position des/ der Deichgeschworenen neu zu besetzen. Der Verwaltung liegt ein
Vorschlag der CDU-Fraktion vor. Das Vorschlagsschreiben ist der Vorlage als
Anlage beigefügt. Weitere Vorschläge liegen der Verwaltung bislang nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Stadt
Dannenberg (Elbe) wird Frau / Herr __________________ als Deichgeschworene/er
für den Bereich Dannenberg/West der Stadt Dannenberg (Elbe) vorgeschlagen.