Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 07.07.2008 beschlossen, für den Bereich des Bauhofes des
Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände und für den Bereich des Klärwerkes
in Lüggau, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Nach der
Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über diese
Planung hat der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und nach
Beschlussfassung hierüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes des
Bebauungsplans Lüggau Bauhof/Klärwerk in
seiner Sitzung am 02.11.2009 beschlossen.
Zu a)
Mit Schreiben vom
26.02.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am
Aufstellungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplans mit der
Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.03.2010 bis einschließlich
01.04.2010 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der
E.ON Avacon AG, von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) und von der Stadt Lüchow (Wendland) vorgetragen worden, die
abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 BauGB gefasst
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Der
Bebauungsplan Lüggau Bauhof/Klärwerk wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die
Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.