Betreff
Beratung und Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Vorlage
20/119/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (§ 82 VI NGO). Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrags in künftigen Jahren vermieden werden soll.

Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Da ein Haushaltsausgleich in 2010 nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das dem Haushaltsplan 2010 als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2010 der Gemeinde Damnatz.