Betreff
Änderung Marktordnung
Vorlage
40/099/2010
Aktenzeichen
40-72.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu fördern und damit die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes zu beschleunigen. Sie soll sicherstellen, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten effektiver von den garantierten Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs profitieren können.

 

Hierbei verpflichtet die EU-Dienstleistungsrichtlinie alle Mitgliedstaaten zur Prüfung und gegebenenfalls Anpassung des für Dienstleistungserbringer geltenden Rechts auf Konformität mit den Bestimmungen der Richtlinie. Die Prüfung ergab, dass die Marktordnung der Stadt Hitzacker (Elbe) anzupassen ist.

 

Aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es den Gewerbetreibenden möglich, die Zulassung auch über einen „Einheitlichen Ansprechpartner“ abzuwickeln. Ein entsprechender Hinweis ist in die Satzung aufzunehmen.

Außerdem verpflichtet die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten, Genehmigungsanträge binnen einer vorab festgelegten Frist, beginnend mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen, zu bearbeiten, ansonsten gilt die Genehmigung als erteilt.

 

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert ein transparentes Zulassungsverfahren für Zulassungen bei denen es eine mengenmäßige Begrenzung z.B. aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen gibt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Hitzacker.