Betreff
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden und Flächen durch Private
Vorlage
31/092/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund wurde das als Anlage beigefügte Vertragsmuster zur Nutzung von kommunalen Dachflächen durch Betreiber von Photovoltaikanlagen erstellt.

 

Bei der Einräumung eines Nutzungsrechts an einer kommunalen Dachfläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage ist zu beachten, dass es sich um die Überlassung der Nutzung eines gemeindeeigenen Vermögensgegenstandes handelt. Diese darf aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung in der Regel nur zum vollen Wert erfolgen. Dies bedeutet, dass regelmäßig ein marktübliches Entgelt zu vereinbaren ist.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist immer dann von einer Anwendung des Vergaberechts und damit von einem wettbewerblichen Verfahren bei einer Veräußerung bzw. Verpachtung einer kommunalen Liegenschaft auszugehen, wenn die EU-Schwellenwerte überschritten werden und der Vertrag mit einer Bauverpflichtung bzw. weiteren konkreten Vorgaben der Kommune verbunden ist. Im Fall einer Verpachtung von kommunalen Liegenschaften zum Betrieb von Photovoltaikanlagen findet das Vergaberecht damit immer nur dann Anwendung, wenn der Gestattungsgeber neben einem Nutzungsentgelt auch die Einhaltung eines detaillierten Nutzungskonzepts und die Inbetriebnahme der Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt fordert.

 


Beschlussvorschlag:

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden und Flächen durch Private wird im Rahmen eines Gestattungsvertrages gegen Entgelt ermöglicht. Entsprechende Flächen werden, sofern die EU-Schwellenwerte überschritten werden und der Vertrag mit einer Bauverpflichtung bzw. weiteren konkreten Vorgaben verbunden ist,  nach den Richtlinien des Vergaberechts ausgeschrieben, wobei regionalen Bietern und die Lösung mit der größten CO ² Minderung der Vorrang eingeräumt wird.