Sachverhalt:
Zur Umsetzung der
dem Rat bereits am 10.12.2009 vorgestellten Maßnahmen zur Sanierung und
Attraktivitätssteigerung des „Parkhotels“, wird eine Anpassung des bestehenden
B-Planes „Kurgebiet und Feriendorf –Teilneufassung und Erweiterung“ notwendig.
Die bestehenden Festsetzungen im Hinblick auf Geschossflächenzahl (GFZ) und
Grundflächenzahl (GRZ) sind nicht ausreichend für das vorgestellte Vorhaben.
Ebenfalls müssen die vorhandenen Baugrenzen überarbeitet werden. Die Investoren
haben bereits in der o. a. Ratsvorstellung ihres Vorhabens erklärt, dass die
für ein B-Planverfahren anfallenden Planungsaufwendungen von Ihnen übernommen
werden. Die Bereitschaft zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, zur
Sicherung dieser Zusage, wurde erklärt.
Beschlussvorschlag:
- Das Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes (B-Plan) „Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und
Erweiterung“ wird eingeleitet.
- Zur Übernahme der Planungskosten wird
mit den Investoren ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.