Sachverhalt:
Im
Flächennutzungsplan der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), ist im OT.
Metzingen der Gemeinde Göhrde, ein SO-Ferienhäuser dargestellt (s. anliegenden
Auszug aus dem F-Plan). Mit Baugenehmigung vom 15.06.2000, wurde in dem Sondergebiet
Ferienhäuser die Umnutzung von 3 Wochenendhäusern zu Wohnhäusern durch den Landkreis genehmigt.
Für eines dieser
Wohnhäuser wurde im letzten Jahr eine
Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Motel
und Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Wohnmobile
beantragt. Diese beantragte Nutzungsänderung wird vom Landkreis nicht
genehmigt, weil die Errichtung eines Motels und die Errichtung von Stellplätzen
für Wohnmobile in diesem Sondergebiet, in dem nur Ferienhäuser errichtet werden
dürfen, unzulässig sind. Auch die Tatsache, dass eine Umnutzung von
Ferienhäuser zu Wohnhäuser erfolgte, spielte
bei der Beurteilung über die nun gestellte Nutzungsänderung keine Rolle,
da die Art der Nutzung weiterhin ein SO-Ferienhäuser ist.
Der Landkreis ist
bereit, der beantragten Nutzungsänderung zuzustimmen und auf einen
Bebauungsplan zu verzichten, wenn der Flächennutzungsplan von SO-Ferienhäuser
in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert wird und der Betreiber des Motels
die Anzahl der beantragten Wohnmobilstellplätze auf 3 reduziert und die
Standzeit zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf eine Nacht beschränkt
wird.
Hierüber hat der
Rat der Gemeinde Göhrde in seiner Sitzung am 10.02.2010 beraten und
beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu
beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue, im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, ist für die
Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA)
fortzuschreiben.