Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen
Vorlage
30/082/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Flächennutzungsplan der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), ist im OT. Metzingen der Gemeinde Göhrde, ein SO-Ferienhäuser dargestellt (s. anliegenden Auszug aus dem F-Plan). Mit Baugenehmigung vom 15.06.2000, wurde in dem Sondergebiet Ferienhäuser die Umnutzung von 3 Wochenendhäusern zu  Wohnhäusern durch den Landkreis genehmigt.

Für eines dieser Wohnhäuser wurde im letzten Jahr  eine Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Motel  und Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Wohnmobile beantragt. Diese beantragte Nutzungsänderung wird vom Landkreis nicht genehmigt, weil die Errichtung eines Motels und die Errichtung von Stellplätzen für Wohnmobile in diesem Sondergebiet, in dem nur Ferienhäuser errichtet werden dürfen, unzulässig sind. Auch die Tatsache, dass eine Umnutzung von Ferienhäuser zu Wohnhäuser erfolgte, spielte  bei der Beurteilung über die nun gestellte Nutzungsänderung keine Rolle, da die Art der Nutzung weiterhin ein SO-Ferienhäuser ist.

Der Landkreis ist bereit, der beantragten Nutzungsänderung zuzustimmen und auf einen Bebauungsplan zu verzichten, wenn der Flächennutzungsplan von SO-Ferienhäuser in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert wird und der Betreiber des Motels die Anzahl der beantragten Wohnmobilstellplätze auf 3 reduziert und die Standzeit zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf eine Nacht beschränkt wird.

 

Hierüber hat der Rat der Gemeinde Göhrde in seiner Sitzung am 10.02.2010 beraten und beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die  Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beantragen.     

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue, im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, ist für die Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fortzuschreiben.