Sachverhalt:
Im Jahr 2005 haben
die beiden SG Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) aufgrund der Vorgaben des
Landes Niedersachsen eine Zweckvereinbarung gem. § 5 des Nds. Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) bezüglich des weiteren Betriebes der
Büchereien abgeschlossen. Um beide Büchereien an den Standorten Dannenberg
(Elbe) und Hitzacker (Elbe) erhalten zu können, wurde vertraglich vereinbart,
dass künftig die SG Dannenberg (Elbe) die Aufgabe „Samtgemeindebücherei“
unterhält und beide Standorte erhalten bleiben.
An den Personal- und Sachkosten beteiligte sich die SG Hitzacker (Elbe)
entsprechend.
Der Samtgemeinderat
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 die Zweckvereinbarung über
die Erfüllung der Aufgabe „Samtgemeindebücherei“ mit dem Zusatz beschlossen,
dass die Zweigstelle der Bücherei in Hitzacker (Elbe) den Namen
„Herzog-August-Bücherei“ führen soll.
Nach der Fusion der
beiden Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) am 01.11.2006 zur
Samtgemeinde Elbtalaue wurde diese vertragliche Vereinbarung hinfällig, da die
Aufgabe seitdem von der SG Elbtalaue
wahrgenommen wird.
Die Anpassung der
Büchereisatzung einschließlich der Namensführung erfolgte unter Mitwirkung der
Mitarbeiterinnen der Bücherei zu Beginn des Jahres 2009. Ausdrücklich wurde von
diesen der Wunsch geäußert, dass künftig nicht die Bezeichnung Außenstelle für
den Standort Hitzacker (Elbe) erfolgen sollte, sondern der gewachsenen Struktur
einer Bücherei mit zwei Standorten Rechnung getragen wird.
Die Änderungen im
Namen, in der Dauer der Mahnfristen und verschiedener Formulierungen wurden
durch eine graue Hinterlegung in der Beschlussvorlage deutlich gekennzeichnet.
Eine Debatte bezüglich der Namensführung wurde weder im Ausschuss für Jugend, Betreuung
und Bildung noch im SgA oder SgR geführt.
Die Satzung der SG
Elbtalaue über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die
Nicolas-Born-Bibliothek in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe), die auch die
Namensführung der Samtgemeindebücherei beinhaltet, wurde am 25.03.2009 vom Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue einstimmig beschlossen.
Anlagen:
- Benutzungs- und Gebührensatzung