Betreff
Aufstellen von Plakatwänden im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
30/450/2009/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe VAH/VIII/40 vom 24.09.2009.

Die Kosten für Lieferung und Montage der entsprechend Anlage 1 ausgeführten Werbetafeln belaufen sich incl. Montage in einer Betonverankerung auf 2.400,- €/Stück.
Werbeschilder unterliegen als Werbeanlagen den Bauordnungen der Länder. Zuständig ist jeweils die Untere Bauaufsichtsbehörde. Für (orts)feste und dauerhafte Werbeanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kosten für die Erstellung der Bauantragsunterlagen einschl. Baugenehmigungsgebühr und ggf. erforderlicher Statik sind pauschal mit rd. 350,- €/Stück zu veranschlagen.

Als mögliche Standorte werden nachfolgend bezeichnete Flächen vorgeschlagen:

a) Ortseingang „Dannenberger Straße“ vor dem Grundstück „Dannenberger Str. 63“
    Flur 1 Flst. 217/3; Eigentümer: Realverband Marwedel – siehe Anlage 2
b) Ortseingang „Elbuferstraße“ im Bereich Mehrzweckplatz
    Flur 5 Flst.1/4; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 3
c) Ortseingang „Lüneburger Straße / Geesterding“
    Flur 12 Flst. 89/52; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 4.
d) Ortseingang „Gelderländer Straße“ Höhe des Grundstückes „Am Kosakenberg 14“
    Flur 12 Flst. 8/510; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 5:

Die v. g. Standorte befinden sich allesamt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Für die Errichtung von Werbeanlagen sind hier keine Mindestabstände zur Fahrbahnkante vorgeschrieben, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss jedoch sichergestellt sein.
Bezüglich der vorgeschlagenen Standorte wurden bisher keine Gespräche mit den jeweiligen Grundstücks-eigentümern geführt.

Bei einem Stückpreis von 2.750,-- € (einschl. Bauantrag und –genehmigungsgebühren) und der Beschaffung von 4 Plakatwänden belaufen sich die Gesamtkosten auf 11.000,-- €.
 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer vier Plakatwände; Ausführung gemäß Anlage 1.
Mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, der in den Anlagen 2 bis 5 dargestellten Standorte, sind die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen.