Betreff
Verkauf einer Wegefläche
Vorlage
31/070/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herrn Lange gehört der Campingplatz in Tiessau. Er hat bereits die umliegenden Ländereien von verschiedenen Eigentümern erworben und bat, ihm auch den zwischen seinen Grundstücken befindlichen Weg zu verkaufen. Die westlich des Weges befindliche Fläche gehört ebenfalls Herrn Lange. Sie wird durch seine Gäste als Zelt- bzw. Spielplatz genutzt. Er befürchtet, dass er bei einem möglichen zukünftigen Verkauf der Wegefläche an andere sein Grundstück nicht mehr direkt erreichen kann.

Ein Verkauf sollte nicht erfolgen, da es sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr für eventuell erforderliche Löschzwecke handelt. Außerdem wäre der in Richtung Westen weiterführende Weg dann nicht mehr erschlossen.

Um den Befürchtungen Herrn Langes entgegenzukommen, könnte man ihm ein Vorkaufsrecht an dem Weg einräumen.

 


Beschlussvorschlag:

Das Flurstück 151/1 der Flur 2 der Gemarkung Tiessau wird nicht an Herrn Werner Lange, Predöhlsau 9, 29451 Dannenberg (Elbe) verkauft.

Falls Herr Lange es wünscht, kann auf seine Kosten ein Vorkaufrecht im Grundbuch von Hitzacker Blatt 3071 eingetragen werden.