Sachverhalt:
Herrn Lange gehört
der Campingplatz in Tiessau. Er hat bereits die umliegenden Ländereien von
verschiedenen Eigentümern erworben und bat, ihm auch den zwischen seinen
Grundstücken befindlichen Weg zu verkaufen. Die westlich des Weges befindliche
Fläche gehört ebenfalls Herrn Lange. Sie wird durch seine Gäste als Zelt- bzw.
Spielplatz genutzt. Er befürchtet, dass er bei einem möglichen zukünftigen
Verkauf der Wegefläche an andere sein Grundstück nicht mehr direkt erreichen
kann.
Ein Verkauf sollte
nicht erfolgen, da es sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr für eventuell
erforderliche Löschzwecke handelt. Außerdem wäre der in Richtung Westen
weiterführende Weg dann nicht mehr erschlossen.
Um den
Befürchtungen Herrn Langes entgegenzukommen, könnte man ihm ein Vorkaufsrecht
an dem Weg einräumen.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 151/1
der Flur 2 der Gemarkung Tiessau wird nicht an Herrn Werner Lange,
Predöhlsau 9, 29451 Dannenberg (Elbe) verkauft.
Falls Herr Lange es
wünscht, kann auf seine Kosten ein Vorkaufrecht im Grundbuch von Hitzacker
Blatt 3071 eingetragen werden.