Sachverhalt:
Bereits
bei der Vorbereitung des Bewerbungsantrages für das ISEK wurde die Größe des
Fördergebietes moniert. Es waren dort noch der Bahnhof, der Sportplatz und das
Freibad, sowie der gesamte Bereich des Kurgebietes enthalten. Um die Aufnahme
in das Förderprogramm nicht zu gefährden, musste damals das Gebiet wesentlich
verringert werden. Um die Maßnahme "Rotunde / Literaturzentrum
Norddeutschland" im Fördergebiet zu belassen, wurde das Projekt
"Weinberg" auf die Mindestgröße beschränkt. Mit dem o.a. Programmaufnahmeerlass
wurde allerdings das Vorhaben "Rotunde" von einer Förderung
ausgeschlossen, das Fördergebiet in seinen Grenzen jedoch nicht geändert.
Dadurch hat sich die Fläche effektiv um ca. 14.650 m² verringert. In den nachfolgenden Gesprächen
mit der Regierungsvertretung in Lüneburg, konnte dann aber Einigung darüber
erzielt werden, dass ein Flächentausch stattfinden sollte, um die Maßnahme
"Weinberg", die ja als förderfähig anerkannt worden ist, um den
"Panoramaweg" erweitern zu können. Diese Zuwegung zum Sielbauwerk, in
Verbindung mit einer Treppenanlage, die vom Weinberg kommend und hinter dem
Minigolfplatz verläuft, bildet einen einzigartigen Rundgang und ist nunmehr als
Ersatz für die Fläche „Rotunde“ in das Fördergebiet mit einer Größe von ca. 15.893
m² aufgenommen worden.
Indem
dieser Bereich in das Fördergebiet neu integriert wurde, erfährt die Aufwertung
des Weinberges mit dem Rund- / Panoramaweg eine sinnvolle und natürliche
Abrundung. Durch die Änderung der Grenzen des Fördergebietes würde ein
minimaler Flächenzuwachs von ca. 1.243m² entstehen. Eine zeichnerische
Darstellung und einen Kartenauszug habe ich zur weiteren Erläuterung beigefügt
(Anlage 1).
Zwischenzeitlich
wurde der Änderung des Fördergebietes per Änderungserlass durch das Nds. MS
entsprochen. Für die förmliche Abwicklung ist es jedoch gem. Nr.4.3 Satz 1 der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und
Entwicklung städtischer Gebiet zwingend erforderlich, das die Stadt das zur
Förderung vorgesehene Gebiet durch Beschluss festzulegen hat. Dies gilt analog
auch bei einer Gebietsänderung.
Beschlussvorschlag:
Das mit
dem Programmaufnahmeerlass des Nds. MS vom 06.05.2008 festgelegten
Fördergebietes des integrierten städtischen Entwicklungs- und
Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe)wird geändert;
das
neue Fördergebiet entspricht der in der
Anlage 2 beigefügten Darstellung