Betreff
Änderung des mit dem Programmaufnahmeerlass des Nds. MS vom 06.05.2008 festgelegten Fördergebietes des integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
30/068/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bereits bei der Vorbereitung des Bewerbungsantrages für das ISEK wurde die Größe des Fördergebietes moniert. Es waren dort noch der Bahnhof, der Sportplatz und das Freibad, sowie der gesamte Bereich des Kurgebietes enthalten. Um die Aufnahme in das Förderprogramm nicht zu gefährden, musste damals das Gebiet wesentlich verringert werden. Um die Maßnahme "Rotunde / Literaturzentrum Norddeutschland" im Fördergebiet zu belassen, wurde das Projekt "Weinberg" auf die Mindestgröße beschränkt. Mit dem o.a. Programmaufnahmeerlass wurde allerdings das Vorhaben "Rotunde" von einer Förderung ausgeschlossen, das Fördergebiet in seinen Grenzen jedoch nicht geändert. Dadurch hat sich die Fläche effektiv um ca. 14.650 m²  verringert. In den nachfolgenden Gesprächen mit der Regierungsvertretung in Lüneburg, konnte dann aber Einigung darüber erzielt werden, dass ein Flächentausch stattfinden sollte, um die Maßnahme "Weinberg", die ja als förderfähig anerkannt worden ist, um den "Panoramaweg" erweitern zu können. Diese Zuwegung zum Sielbauwerk, in Verbindung mit einer Treppenanlage, die vom Weinberg kommend und hinter dem Minigolfplatz verläuft, bildet einen einzigartigen Rundgang und ist nunmehr als Ersatz für die Fläche „Rotunde“ in das Fördergebiet mit einer Größe von ca. 15.893 m² aufgenommen worden.

Indem dieser Bereich in das Fördergebiet neu integriert wurde, erfährt die Aufwertung des Weinberges mit dem Rund- / Panoramaweg eine sinnvolle und natürliche Abrundung. Durch die Änderung der Grenzen des Fördergebietes würde ein minimaler Flächenzuwachs von ca. 1.243m² entstehen. Eine zeichnerische Darstellung und einen Kartenauszug habe ich zur weiteren Erläuterung beigefügt (Anlage 1).

Zwischenzeitlich wurde der Änderung des Fördergebietes per Änderungserlass durch das Nds. MS entsprochen. Für die förmliche Abwicklung ist es jedoch gem. Nr.4.3 Satz 1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiet zwingend erforderlich, das die Stadt das zur Förderung vorgesehene Gebiet durch Beschluss festzulegen hat. Dies gilt analog auch bei einer Gebietsänderung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das mit dem Programmaufnahmeerlass des Nds. MS vom 06.05.2008 festgelegten Fördergebietes des integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe)wird geändert;

das neue Fördergebiet entspricht der in der  Anlage 2 beigefügten Darstellung