Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Vorlage
30/042/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 02.11.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer psychiatrischen Versorgungseinrichtung zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Zu a)

Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Änderungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründungen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 21.12.2009 bis einschließlich 20.01.2010 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss  gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann. 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich -  4. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift  wird als Satzung         beschlossen. Gleichzeitig werden die Begründungen zum Bebauungsplan und zur örtlichen Bauvorschrift beschlossen.