Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 02.11.2009
beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich zu ändern, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer psychiatrischen Versorgungseinrichtung
zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB am Änderungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründungen gemäß § 3 (2) BauGB in der
Zeit vom 21.12.2009 bis einschließlich 20.01.2010 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Katasteramt
Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen
sind.
Zu b)
Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger
öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich -
4. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig werden die Begründungen zum Bebauungsplan und
zur örtlichen Bauvorschrift beschlossen.