Sachverhalt:
Für die
Durchführung des Japanischen Lampionfestes am Hitzacker See am 24.07.2009
wurden im Interesse der Finanzierung von Werbung, Künstlergagen, Ausrichtung
einer Tombola u.a.
umfangreiche Sach-
und Geldspenden eingeworben.
Gem. § 83 (4) NGO
wird die Annahme und Einwerbung, sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen ausdrücklich zugelassen.
Über die Annahme
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet der Rat.
Die Fa. Romantik
Immobilien, Inh. Werner Eisele, beabsichtigt noch in diesem Jahr der
Stadt Hitzacker
(Elbe) eine Spende in Höhe von 4.100,00 € für die Durchführung des Japanischen
Lampionfestes 2009 zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grunde
wird darum gebeten, der Annahme dieser Geldspende zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Annahme einer
Geldspende der Fa. Romantik Immobilien, Inh. Werner Eisele, in Höhe von 4.100,00 € wird zugestimmt.