Sachverhalt:
Die Gemeinde
Langendorf plant den Ausbau der Wirtschaftswege WL 5/6/7 zwischen Kacherien und
Kaltenhof mit einer Gesamtlänge von 1.679,1 m und den WL 43 westlich von Laase
mit einer Gesamtlänge von 1.984 m.
Die vorhandenen
Wegebefestigungen sind auf Grund der Alterung des bituminösen Materials und
durch die stark angestiegenen Transportgewichte in der Landwirtschaft erheblich
beschädigt. Die Fahrbahnränder sind z.T. stark abgebrochen und die Fahrbahn hat
diverse Längs- und Querrisse. Eine Erneuerung der Fahrbahnen mit entsprechender
Anpassung an die erhöhten Achslasten ist somit zwingend erforderlich.
Variante a)
-Ausbau in mittelschwerer Ausführung-
Der WL 5/6/7 wird
in einer Breite von 3,00 m mit Schotterprofilierung und Tragdeckschicht ausgebaut.
Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 23 cm.
Der WL 43 wird in
einer Breite von 2,90 m als Betonspurbahn mit mittlerer Beanspruchung
ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 29 cm.
Die Gesamtkosten
für den Ausbau in “mittelschwerer“ Ausführung betragen 438.000,00 €.
Variante b) - Ausbau in schwerer Ausführung-
Der WL 5/6/7 wird
in einer Breite von 3,00 m mit Schotterprofilierung, Asphalttragschicht und
Deckschicht mit hoher Beanspruchung ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau /
Gesamtaufbau beträgt 34,8 cm.
Der WL 43 wird in
einer Breite von 3,00 m als Betonspurbahn mit mittlerer Beanspruchung
ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 34,7 cm.
Die Gesamtkosten
für den Ausbau in “schwerer“ Ausführung betragen 664.000,00 €.
Nach Rücksprache
mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow – Dannenberg, kann lediglich
für den Ausbau in “mittelschwerer“ Ausführung eine Kreditaufnahme in Aussicht
gestellt werden.
Ein Ausbau in
“schwerer“ Ausführung und der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten würde
nicht genehmigungsfähig sein, da auf Grund der vorliegenden Haushaltsdaten die
Finanzwirtschaft der Gemeinde Langendorf nicht als dauerhaft leistungsfähig
anzusehen ist.
Fazit: Ein
Ausbau der Wirtschaftswege im Rahmen der Förderung durch das GLL kann nur in
der “mittelschweren“ Ausführung umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
vorbehaltlich der Förderung durch die Behörde für Geoinformation,
Landentwicklung und Liegenschaften (GLL):
a) die
Wirtschaftswege WL 5/6/7 und WL 43 werden in
“mittelschwerer“ Ausführung ausgebaut
b) mit der Durchführung
der Baumaßnahmen wird das Ingenieurbüro Rauchenberger beauftragt