Betreff
Annahme von Spenden für das Jugendzentrum Dannenberg
Vorlage
11/675/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zur Neueröffnung des Jugendzentrums Dannenberg wird am 07.01.2010 zum Neujahrsempfang geladen. Statt Blumen und Sachgeschenken bittet das Jugendzentrum um Spenden, damit eine neue Inneneinrichtung beschafft werden kann.

Gem. § 83 (4) NGO wird die Annahme und Einwerbung sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ausdrücklich zugelassen.

Über die  Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet der Rat.

 

In § 83 (4) Satz 5 wird das Innenministerium ermächtigt, durch Verordnung Wertgrenzen für Zuwendungen sowie das Verfahren innerhalb der Wertgrenzen zu regeln. Zur Zeit liegt lediglich der Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung GemHKVO vor, in der künftige Sponsoringregelungen getroffen werden sollen.

Aufgrund der ausstehenden Rechtsverordnung ist die Annahme aller Sach- und Geldspenden genehmigungspflichtig und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Annahme von Sach- und Geldspenden im Rahmen der Neueröffnung des Jugendzentrums wird zugestimmt.