Sachverhalt:
Bereits vor der
letzten Wahlperiode hat die Stadt Dannenberg (Elbe) zahlreiche Maßnahmen zur
Konsolidierung der Finanzen diskutiert und in diesem Rahmen unter anderem
beschlossen, die Anzahl der Ratsmitglieder im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
in der Wahlperiode 2006 – 2011 um 2 zu verringern.
An der angespannten
finanziellen Situation hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Die
Finanzkrise hat die Lage sogar noch verschärft.
Aus diesem Grund
wurde auf Ebene der Samtgemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg auch
die Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung eingesetzt, um für die Zukunft
Einsparpotenziale für die eben genannte kommunale Ebene zu erarbeiten.
So hat auch Sie in
ihrem Projektbericht vorgeschlagen, die Zahl der Mandate im Rat der jeweiligen
Samtgemeinden sowie im Kreistag im Rahmen der Konsolidierung der Finanzen zu
reduzieren.
Auch die Stadt
Dannenberg (Elbe) sollte die Möglichkeit zur Reduzierung der Mandate erneut
nutzen.
Gem. § 32 Abs. 2
NGO kann in Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis
spätestens 18 Monate vor dem Ende der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu
wählenden Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Zahl von 20
Ratsmitgliedern darf jedoch nicht unterschritten werden.
Aufgrund dieser
Regelungen kann die Anzahl der Ratsmitglieder im Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) max. um 2 reduziert werden, da der Rat gem. § 32 Abs. 1 NGO bei ca.
8.200 Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich 23 Ratsmitglieder umfasst.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Zahl der Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt Dannenberg (Elbe) mit ca. 8.200 nur knapp über der
zulässigen Grenze von 8.000 liegt. Für die Bestimmung der zugrunde zu legenden
Zahl der Ratsmitglieder nach § 32 NGO ist nach § 137 Abs. 2 NGO die
Einwohnerzahl maßgebend, die die Landesstatistikbehörde aufgrund einer
Volkszählung oder deren Fortschreibung für einen mindestens zwölf Monate und
höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat.
Der entsprechende
Stichtag ist demnach der 30.06.2010.
Dieser Stichtag
liegt allerdings nach dem Tag des Inkrafttretens der Satzung, weil diese ja
bereits 18 Monate vor dem Ende der Wahlperiode wirksam sein muss (spätestens
also am 31.05.2010). Das Ergebnis kann demnach in der Satzung keine
Berücksichtigung finden. Da die maßgebliche Einwohnerzahl am Stichtag
30.06.2010 aber unter die maßgebliche 8.000er Marke gerutscht sein könnte,
während sie am Stichtag 31.12.2009 (dem letzten Stichtag vor dem Wirksamwerden
der Satzung; das Landesamt für Statistik ermittelt die Zahlen halbjährlich)
noch darüber lag, ist in die Satzung ein Geltungsvorbehalt aufzunehmen.
Die Regelungen der
Satzung würden im Fall des Sinkens der Einwohnerzahl unter die 8.000er Marke
nicht umgesetzt werden. Hier würden dann wieder die gesetzlichen Regelungen des
§ 32 Abs. 1 NGO gelten, nach der eine Gemeinde zwischen 7.001 und 8.000
Einwohnerinnen und Einwohnern 21 Ratsmitglieder hat.
Mit der geringeren
Zahl der Mandate geht ein geringerer Aufwand für die Aufwandsentschädigungen
und für eine entsprechende Begleitung durch die Verwaltung (Sitzungsvorlagen,
Protokolle, Schulungsangebote, Beratung etc.) einher, der sich auf ca. 3.000
Euro je Mandat und Jahr beläuft.
Dieser Betrag
basiert auf einer Musterberechnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, welche im
Rahmen der oben genannten Erarbeitung des Berichtes für das Projekt
Verwaltungsmodernisierung erstellt wurde. Die Berechnung liegt dieser Vorlage
nochmals als Anlage bei. Hieraus ist zu erkennen, dass auf Landkreisebene
jährlich etwa 3.900 Euro pro Mandat und Jahr eingespart werden können. Wegen
der auf Samtgemeindeebene / Ebene der Mitgliedsgemeinden insgesamt etwas
geringeren Kosten wird daher der oben bereits genannte Konsolidierungsbetrag in
Höhe von 3.000 Euro für die Stadt Dannenberg (Elbe) angenommen.
Die durch § 32 Abs.
1 NGO auf 23 festgelegte Zahl der Ratsmitglieder im Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) würde sich durch die Reduzierung um 2 Mandate für die Wahlperiode IX (2011
– 2016) folglich auf 21 verringern. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass
diese Regelung nur für eine Wahlperiode gilt. Eine Beibehaltung dieser Regelung
über 2016 hinaus müsste vom neu gewählten Rat wiederum spätestens 18 Monate vor
Ablauf der Wahlperiode IX (2011 – 2016) neu beschlossen werden.
Die Reduzierung von
Mandaten wurde wie oben dargelegt für die jetzige Wahlperiode bereits im Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) umgesetzt und erprobt. „Demokratiedefizite“ sind
bisher nicht beklagt worden.
Es wird daher
empfohlen, die Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder im Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) um 2 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anzahl der Ratsmitglieder im Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) wird in der Wahlperiode 2011 – 2016 um 2 auf insgesamt 21 verringert.
2. Die hierfür erforderliche Satzung der Stadt Dannenberg
(Elbe) zur Verringerung der Ratsmitglieder im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
wird in der als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.