Betreff
Änderung der Durchfahrtsbeschränkung für die Straße "Am Moor" im Ortsteil Splietau
Vorlage
30/592/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt der Antrag eines Anwohners der Straße „Am Moor“ im OT. Splietau vor, in dem dieser die Änderung der Durchfahrtsbeschränkung beantragt. Begründung sh. beigefügten Antrag.

 

Bei der angesprochenen Straße handelt es sich um die Gemeindeverbindungsstraße D 9. Die Straße ist bereits gegenwärtig rechtmäßig nur mit einem Gesamtgewicht bis zu 5,5 t befahrbar. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist der landwirtschaftliche Verkehr sowie der sonstige Anliegerverkehr. Eine Gemeindeverbindungsstraße besitzt über die Erschließungsfunktion der angrenzenden Grundstücke hinaus auch eine Verbindungsfunktion, wie der Name schon aussagt, sie ist zum Erreichen anderer Orte oder Gemeindeteile vorgesehen. Somit ist sie mit der Klassifizierung auch für den Durchgangsverkehr bestimmt. Welcher aufgrund der  vorhandenen Beschränkung auf der D 9  bereits begrenzt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorhandene Beschränkung ausreichend und es besteht kein Handlungsbedarf.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.