Betreff
Freischneiden von Aussichtspunkten entlang der Elbe
Vorlage
30/581/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Bauausschusssitzung vom 18.08.2009 wurde vorgetragen, das die Aussichtspunkte entlang der Elbe wieder ausgeschnitten werden müssen, dieses aber wegen des Biosphärenreservatgesetzes Schwierigkeiten bereiten kann.

Eine Überprüfung in dieser Angelegenheit hat ergeben, das sich die Aussichtspunkte  Klötzeturm, Weinberg und Verdo, sich nicht im Gebietsteil C des Biosphärenreservates befinden und somit ein zurückschneiden im Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. möglich ist.

Der Betriebshof kann die Arbeiten im Rahmen seiner jährlichen Rückschnittarbeiten vornehmen.