Betreff
Freischneiden von Aussichtspunkten entlang der Elbe
Vorlage
30/581/2009
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
In der
Bauausschusssitzung vom 18.08.2009 wurde vorgetragen, das die Aussichtspunkte
entlang der Elbe wieder ausgeschnitten werden müssen, dieses aber wegen des
Biosphärenreservatgesetzes Schwierigkeiten bereiten kann.
Eine Überprüfung in
dieser Angelegenheit hat ergeben, das sich die Aussichtspunkte Klötzeturm, Weinberg und Verdo, sich nicht im
Gebietsteil C des Biosphärenreservates befinden und somit ein zurückschneiden
im Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. möglich ist.
Der Betriebshof kann
die Arbeiten im Rahmen seiner jährlichen Rückschnittarbeiten vornehmen.