Sachverhalt:
Nach
der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Karwitz
(Elbe) angewendet werden.
Insbesondere
musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden
Recht angepasst werden.
Die im
März 2009 begonnene Prüfung konnte daher am 11.September 2009 abgeschlossen
werden.
Das RPA
bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften
entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage der Gemeinde Karwitz vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs.8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen werden.
Einzelheiten
sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die 1. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.